Landkreis Leipzig/Sachsen. Ticker Coronavirus
Mittlerweile gibt es 45 Infektionsfälle im Landkreis Leipzig. Alle betroffenen Personen weisen nur leichte oder gar keine Krankheitssymptome auf und befinden sich in häuslicher Quarantäne. Sachsenweit stieg die Zahl auf über 900 Personen an.
Bestätigte Fälle seitens der Landkreise/kreisfreien Städte/Ministeriumsangaben
Stand 23.03.2020/17:45 Uhr
Landeshauptstadt Dresden | 154 | |
Stadt Chemnitz | 55 | |
Stadt Leipzig | 161 | |
Landkreis Bautzen | 88 | |
Landkreis Görlitz | 29 | |
Landkreis Leipzig | 45 | |
Landkreis Meißen | 26 | |
Landkreis Mittelsachsen | 35 | |
Landkreis Nordsachsen | 17 | |
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 63 | |
Vogtlandkreis | 30 | |
Landkreis Zwickau | 175 | |
Erzgebirgskreis | 52 | |
Gesamtzahl der Infektionen in Sachsen |
930 |
+++Ticker+++
24.03.2020: Hier geht´s zum neuen Ticker
17:45 Uhr: Ende des heutigen Tickers
17:40 Uhr:  In Sachsen gibt es leider zwei weitere Corona-Tote! Laut Sächsischem Sozialministerium starben in Bernsdorf (Landkreis Zwickau) zwei Menschen an den Folgen des Coronavirus.
17:00 Uhr: Baumschulen und Gartenbaubetriebe bleiben offen
Landwirtschaftsminister Günther: »Klare Perspektive für Aussaat und Pflanzung«
Selbst produzierende und vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Dies ist heute seitens der Staatsregierung mit Blick auf die gestrige Allgemeinverfügung und die weiteren Einschränkungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie konkretisiert worden.
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther begrüßte die Klarstellung: »Angesichts der umfangreichen, schmerzlichen, aber notwendigen Beschränkungen ist es umso wichtiger, eine klare Perspektive für Aussaat und Pflanzung zu geben. Denn wir müssen die Versorgung mit Obst, Gemüse und anderen pflanzlichen Erzeugnissen sicherstellen. Pflanz- und Aussaatzeit ist jetzt.«
16:15 Uhr: Anspruch auf Notfallbetreuung in Kita und Grundschule erweitert
Schulen und Kitas (auch Kindertagespflege) sind seit dem 18. März geschlossen. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert.
Die wesentlichen Änderungen:
Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.
Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.
Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 24. März, 00:00 Uhr, in Kraft. Eine aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung sind abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de
16:00 Uhr: Weitere Unterstützung für Unternehmen durch die mögliche Rückzahlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlu 14:50 Uhr: Aktuell gibt es in Sachsen sieben klinisch schwere Verlaufe der Coronaerkrankung, das geht aus der aktuellen Information des Sozialministeriums über die bestätigten Zahlen hervor. 14:45 Uhr: Sachsen will Patienten aus Italien aufnehmen 14:40 Uhr: Im Landkreis Leipzig stiegen laut den Angaben des Sozialministeriums die bestätigten Fallzahlen auf 45 Personen. 14:35 Uhr: Positiver Test auf Corona in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Leipzig 14:20 Uhr: Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wollen in dieser Woche viele wichtige, vorübergehende Maßnahmen beschließen, um die Folgen der Krise abzumildern. Heute hat das Kabinett zugestimmt. 14:15 Uhr: Leipzig: Nochmals verschärfte Regelung für Bestattungen auf den Leipziger Friedhöfen Mit der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 22. März 2020 werden Bestattungen weiter eingeschränkt. Ab heute dürfen Trauerfeiern in Leipzig nur noch stattfinden, wenn maximal 15 Personen teilnehmen, teilte die Leipziger Stadtverwaltung mit. Diese Regelung gelte für die Räumlichkeiten und Außenbereiche aller Friedhöfe im Stadtgebiet. Die Teilnehmer müssen untereinander einen Abstand von 1,50 Meter einhalten. 13:15 Uhr: Corona-Hotline des Sozialministeriums 12:10 Uhr: Livestream in Coronazeiten 11:30 Uhr:Landkreis Leipzig: Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsbehörde – Zutritt beschränkt 10:30 Uhr: Helfer für Naunhof und Ortsteile – wir sind für Sie da! 10:25 Uhr: Staatsanwaltschaft Leipzig trifft Maßnahmen zum Schutz vor Verbreitung des Corona-Virus 09:45 Uhr: Zukunft TSV Muldental e.V.-DAS HERZ-DEIN HERZ IN DEINEN HÄNDEN!!!!!!!!!! „Die ersten Bilder sind schon angekommen für unsere symbolische Menschenkette rund ums Tierheim Schkortitz….Wir wünschen uns Bilder von Menschen und Firmen, die uns unterstützen möchten, gern ohne oder mit ihren tierischen Familienmitgliedern.Gern aus oder nicht aus dem Tierheim Schkortitz….wir möchten einen Film für unsere Zukunft zusammenstellen mit Menschen, die zu uns stehen..bitte in bestmöglicher Qualität an tsv-mtl@gmx.de…Danke!“ 09:35 Uhr: Mutzschen: Wer in Mutzschen Hilfe braucht kann sich telefonisch anmelden: 09:30 Uhr: Grimma: Die Tafel sucht dringend Unterstützung –> Beitrag 09:20 Uhr: Sachsen. Das von Wirtschaftsminister Martin Dulig angekündigte Soforthilfe-Darlehen zur Unterstützung von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen), Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind, kann ab heute beantragt werden weitere Infos —> Beitrag 08:55 Uhr: FAQ zu den Ausgangsbeschränkungen –> Beitrag 08:40 Uhr: Uniklinikum in Leipzig bereitet Isolierstation vor 08:30 Uhr Tickerbeginn
Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen weitere Erleichterungen zu
verschaffen, ist es ab sofort auch möglich, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlu
Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht jetzt zudem ein sehr einfach handhabbares Antragsformular unter https://www.coronavirus.sachse
Michael Kretschmer (CDU) kündigte das am Montag in Dresden an. Die Krankenhäuser im Freistaat hätten signalisiert, dafür die Kapazitäten zu haben. Aktuell wolle Sachsen sechs Patienten aufnehmen. Durch die Behandlung der italienischen Patienten verspreche man sich einen Lerneffekt im Umgang mit dem Virus.
Seit Samstag, den 21. März 2020, liegt für zwei Bewohner der Aufnahmeeinrichtung Max-Liebermann-Straße 19 in Leipzig ein positiver COVID19-Testbefund vor. Dabei handele sich um zwei junge Männer, die wie alle neu angekommenen Asylbewerber in Sachsen obligatorisch auf COVID19 getestet wurden. Beide jungen Männer befanden sich als Neuankömmlinge bereits im Isolationsbereich der Aufnahmeeinrichtung, um das Risiko einer Übertragung der Infektion von Beginn des Aufenthaltes an – und damit bereits vor einer gegebenenfalls positiven Testung – zu minimieren. So wird in allen Aufnahmeeinrichtungen Sachsens mit allen neu ankommenden Asylbewerbern verfahren. Das Gesundheitsamt in Leipzig hat darüber hinaus aus gegebenem Anlass folgende Festlegungen für die Einrichtung getroffen:
Das betreffende Gebäude wurde nach Bekanntwerden der Testergebnisse geschlossen und vollständig unter Quarantäne gestellt. Weitere Bewohner des Gebäudes, die mit den beiden positiv getesteten Personen in direktem Kontakt waren, wurden dort ebenfalls isoliert und in Quarantäne genommen. Für alle weiteren Bewohner des Isolationsbereiches, die mit den Infizierten in Kontakt gekommen sind, hat das Gesundheitsamt Gesundheitsbeobachtung und die Reduktion sozialer Kontakte angeordnet. Für die Mitarbeiter des Betreibers, die Kontakt mit den Infizierten hatten, ist häusliche Quarantäne angeordnet. Der Isolationsbereich darf nicht verlassen werden, der Zugang ist nur noch mit persönlicher Schutzausrüstung gestattet. Diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 3. April 2020 aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig ist für die gesamte Aufnahmeeinrichtung Max- Liebermann- Straße Leipzig ein Aufnahme-, Transfer- und Verlegestopp ausgesprochen worden, teilte die Landesdirektion Sachsen mit.
Das sächsische Sozialministerium verweist auf Twitter noch einmal auf die eingerichtete Rufnummer zu Fragen rund um Corona. Ansprechpartner sind wochentags von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0351 56455860 erreichbar. Alternativ kann eine Mail an corona-av@sms.sachsen.de geschickt werden.
„Wir halten Ihre Kommunikation am Laufen und begleiten Sie durch diese Zeit der ´ Herausforderungen. Streamen Sie Ihre Vorträge, Meetings oder Events live, auch mit der Möglichkeit von live Chats, Call-Ins und Konferenzschaltungen. Wir unterstützen Sie in Ihrer Unternehmenskommunikation und transportieren Ihre Inhalte an Ihre Zielgruppe. Öffentlich für alle Nutzer erreichbar, oder Passwort geschützt nur für Ihre Mitarbeiter, Interessenten und Kunden. Wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung Ihrer Möglichkeiten und Konzeption vertrauensvoll an uns.  www.rec-and-stream.de
0341 33208207 “
Das Straßenverkehrsamt ist derzeit nur beschränkt zugänglich. „Wir sind bemüht Ihren Anliegen dennoch nachzukommen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen telefonisch unter der 03433 – 241 2001 an das Straßenverkehrsamt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 24.03.2020 der Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung und zur Kfz-Zulassungsbehörde nur noch für Autohändler und Zulassungsdienste gestattet wird. Bearbeitet werden können derzeit ausschließlich notwendige und nicht aufschiebbare Vorgänge. In der Kfz-Zulassungsbehörde werden die nachstehenden Vorgänge nicht mehr zur Bearbeitung angenommen:
– externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken abmelden)
– Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen
– Erteilung Kurzzeitkennzeichen an Antragsteller mit Wohnsitz / Firmensitz außerhalb des Landkreis Leipzig
– Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen sowie H-Kennzeichen (inkl. Oldtimerzulassungen; Technikänderungen)
– Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle – Ausnahme: Abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten Ihre Gültigkeit zunächst bis zum 20.04.2020)
– Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sog. Scheunenfunde)
– Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 20.04.2020 erstreckt)
– Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 20.04.2020 erstreckt)
– Ausstellung von Ersatzdokumenten
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.“
Die Stadt Naunhof hat eine Freiwilligenzentrale ins Leben gerufen. Sie wird koordiniert von Veikko Möckel, Thomas Uhlenbrock, Andreas Fröhlich, Katja Sultzer und Denise Richter. In dieser unsicheren Zeit wollen sie gemeinsam mit weiteren ehrenamtlichen Helfern den Einwohnern unserer Stadt zur Seite zu stehen. Bitte nehmen Sie in Notsituationen des Alltages den Kontakt auf. Die Freiwilligenzentrale führt dann Helfer und Hilfesuchende zusammen. Zu erreichen ist sie wochentags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter Tel. 034293 55152 und darüber hinaus auch jederzeit über E-Mail: helfer@naunhof.eu sowie an den Wochenenden mobil unter: 0159 04166298, von 8:00 bis 18:00 Uhr und ebenfalls per E-Mail. „Wollen auch Sie helfen, sprechen Sie uns an!“ Ihre Freiwilligenzentrale
Die Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft Leipzig in Leipzig sowie in den Zweigstellen Grimma und Torgau werden ab Montag, 23.03.2020 bis auf Weiteres für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Dies dient dem Schutz der Bürger und der Mitarbeiter der Behörde vor einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus. Für Anliegen jeder Art ist die Staatsanwaltschaft Leipzig bis auf weiteres nur noch schriftlich, per E-Mail, Telefax oder telefonisch erreichbar. Keinem Bürger entstehen Nachteile, wenn er in der aktuellen Situation nicht persönlich bei der Staatsanwaltschaft vorspricht. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sind bestrebt, auch weiterhin alle an sie herangetragenen Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. Die Kontaktdaten sind über die Internetseite der Staatsanwaltschaft Leipzig zu erfahren. Dort sind auch Informationen und Hinweise zu wichtigen allgemeinen Fragen zum Ermittlungs-, Straf- und Vollstreckungsverfahren, Gesetzestexte und Formulare sowie Links zu Polizeibehörden, Opferschutzorganisationen und Strafverteidigerlisten jederzeit abrufbar.
Einlass in die Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft in Leipzig sowie in den Zweigstellen in Grimma und Torgau ist nur noch in dringenden Fällen und auch dann grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Dies gilt auch für Rechtsanwälte.
In der aktuellen Situation steht der Schutz jedes Einzelnen und damit auch der Allgemeinheit im Vordergrund. Alle Bürger werden gebeten, den erlassenen Allgemeinverfügungen zum Kontaktverbot und zu den Ausgangsbeschränkungen Folge zu leisten, möglichst zu Hause zu bleiben und weder sich noch andere zu gefährden.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig wird ihren gesetzlichen Auftrag als Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde auch weiterhin uneingeschränkt erfüllen und ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung leisten. Dazu sind die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft für alle Bürger im Dienst – auch jetzt.
In Vorbereitung auf eine mögliche Welle an Corona-Erkrankungen hat das Leipziger Uniklinikum weitere Maßnahmen getroffen. So stehe bereits seit Ende vergangener Woche eine gesonderte Intensivstation mit 14 Betten bereit. Eine weitere komme noch heute dazu. Auf dieser können dann 30 Patienten versorgt werden, die keine intensivmedizinische Betreuung benötigen. Beide Bereiche könnten kurzfristig erweitert werden, teilte das Klinikum mit. Informiert wurde auch darüber, dass heute die Hautklinik die Notfallversorgung wieder aufnimmt. Für alle Ambulanzen aber gilt: Die Versorgung erfolgt sehr eingeschränkt.
Tickerrückblick:
22.03.2020
20./21.03.2020
Jeweils aktuelle Informationen erhalten Sie auch hier:
Robert Koch Institut www.rki.de
www.infektionsschutz.de/
www.landkreisleipzig.de/corona_virus.html
Antworten zu Fragen von Arbeitnehmern und Unternehmern www.smwa.sachsen.de
Informationen zu Schulen und Kitas www.Medienportal-Grimma.de
Liste welche Geschäfte/Branchen noch geöffnet haben dürfen: https://www.mdr.de/sachsen/corona-schliessung-geschaefte-massnahmen-100.html
Bei Fragen steht Ihnen auch das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes des Landkreises Leipzig unter der Nummer: 03437 – 984 5566 wochentags in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung.
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