Grimma/Großbardau. Der Landkreis hat mittlerweile die Tötung der 33 verbliebenen Rinder angewiesen und die Maßnahme beeendet, allerdings ohne eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) abzuwarten.
Das sagt der Landkreis: „Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte am 24.06.2016 verfügt, dass die Rinder bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes über den einstweiligen Rechtsschutz nicht getötet werden durften. Eine Zwischenverfügung bezieht sich immer nur auf das laufende Verfahren. Das Verwaltungsgericht hat über den einstweiligen Rechtsschutz entschieden. Eine weitere Verfügung hat das Verwaltungsgericht nicht getroffen. Das bedeutet, dass der Bescheid zu vollziehen war.“
Wir erinnern uns: Die 33 Tiere hatten durch das Verwaltungsgericht Leipzig, durch eine Verfügung vorerst eine Gnadenfrist bekommen. Die Tiere wurden dann an einen geheimen Ort gebracht. Kurz nach dem Beschluss des Verwaltungsgericht Leipzig, hat man nun die Tiere töten lassen.
Damit fielen der Maßnahme über 70 Tiere zum Opfer welche nun beendet ist, größter Gewinner dabei dürfte die norddeutsche Spezialfirma sei. Arndt Viehweg macht dem Landkreis weitere Vorwürfe, so hätten laut seinen Schilderungen nach die getöteten Tiere durchaus gerettet werden können – mit einem DNA-Test, für knapp 30 € pro Rind. Die Behördensprecherin dazu: „Sie selbst zitieren in Ihrem Bericht vom 18.07.2016 aus dem Beschluss des VG Leipzig, dass der Landkreis bei einer Fehlerquote in der Identität von 20 % die komplette Herde hätte beseitigen können. Dies haben wir nicht gemacht sondern jedes einzelne Tier überprüft, um möglichst viele Rinder zu retten. Die Möglichkeit einer DNA-Analyse wurde auch geprüft, sie funktioniert aber dann nicht wenn 52 % der Herde nicht identifizierbar sind. Es fehlt dann an der erforderlichen gesicherten Datenbasis. “ Das untermauert auch die Begründung des Verwaltungsgericht. Interessant ist allerdings folgender Passus: „…..Die bloße Berufung auf diese grundsätzliche Möglichkeit genügt nicht“…… Das heißt das der Antragsteller (Viehweg) den Beweis hätte erbringen müssen das diese Methode bei den Tieren Erfolg hätte und er entsprechende Unterlagen und Nachweise vorlegen hätte müssen. Dies geschah offensichtlich nicht. Wie das bei 45 toten Tieren und 33 Tieren, die an einem geheimen Ort gebracht wurden, gehen soll, lässt das Gericht offen. 71 weitere Tiere, die anhand von Ohrenmarken identifiziert werden konnten, wurden durch den Landkreis verkauft.
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