Rinderrazzia: Eilentscheidung im Kreisausschuss und Truppenübungsplatz

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Foto: Sören Müller

Grimma/Großbardau/Borna. Es passt irgendwie wieder ins Bild. Gestern wurde der Sonderkreisausschuss eingeladen um über die Eilentscheidung des Landrats informiert zu werden, Gegenstand: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel 102.000 € für die Durchführung einer Ersatzvornahme des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes – LÜVA – hier: Auflösung des Tierbestandes in Großbardau. Interessant dabei, der Kreisausschuss hatte hier gar nichts zu beschließen,  weil lediglich eine Kenntnisnahme stattfand. Außerdem haben wir uns mit der Grimmaer Weide auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz befasst.

Eilentscheidung des Landrates

Den Beschluss hatte quasi der Landrat in seiner Eilentscheidung übernommen. Begründung: „„Als geeignet wurde die Firma VETCON befunden, deren Angebot bzgl. der Maßnahme dem Landkreis Leipzig am 08.06.2016 final vorlag. Aufgrund der Eilbedürftigkeit und Unabweisbarkeit der Durchführung der Maßnahmen wurde die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 75.000,00 Euro netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (insgesamt 89.250,00 EUR) im Wege der Eilentscheidung nach § 48 Abs. 4 SächsLKrO durch den Landrat beschlossen, ohne den gemäß Hauptsatzung § 7 (2) erforderlichen Beschluss herbeigeführt zu haben. Entsprechend der Ladungsfristen der Hauptsatzung i.V.m. der Geschäftsordnung des Kreistages wäre eine Eilsitzung des Kreisausschusses frühestens am 13.06.2016 möglich gewesen. Da die Maßnahme ab dem 20.06.2016 stattfand und hierzu vorher die Firma gebunden werden musste, war eine Eilentscheidung des Landrates notwendig“ Dass diese Maßnahme stattfinden würde, wurde durch das Landratsamt dem Viehhalter nach eigenen Aussagen immer wieder angedroht. Gab es dazu im Vorfeld keine Kostenkalkulation die man den Kreisräten hätte zur Diskussion stellen können oder wollte man bewusst die Diskussion meiden? Selbst Viehweg macht keinen Hehl daraus, dass seit Wochen sich diese Maßnahme andeutete, so soll der 1. Beigeordnete Gerald Lehne, den Aussagen von Viehweg nach, immer wieder angedeutet haben, dass er Freunde habe, die mit Pferden und Lasso die Rinder treiben könnten. War hier die Spezialfirma gemeint? Wir erinnern uns an die Homepage der Spezialfirma: „Abrechnung von Maßnahmen in der Tierseuchenbekämpfung“ – „Durch die betriebsspezifische Bündelung der in der Tierseuchenbekämpfung relevanten Dienstleistungen Räumung, Tötung, Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung aus einer Hand durch die Firma …., wird die Abrechnung dieses Gewerkes in Kilogramm getötetem Tiergewicht auf ein minimales zeitliches Maß reduziert. Unmittelbar nach dem Töten und Verwiegen kann am gleichen Tag die Abrechnung erfolgen.“

Die Kreisräte wurden am Montagabend über die Eilentscheidung des Landrats informiert und kritisierten abermals das Vorgehen, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Hier wird das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.

Truppenübungsplatz

DSC 0004Unterdessen waren wir mit Arnd Viehweg auf seiner Weide auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz unterwegs der durch den Freiststaat komplett militärisch bis 1998 beräumt wurde. Etwa 70 Rinder wurden dort gehalten.

Wir erinnern uns: „In unserm Fall wurden zumindest an einem Standort größere Mengen Asbest gefunden, die auf der Weide frei zugänglich verstreut lagen. Des Weiteren, es handelt es sich um einen alten Truppenübungsplatz, alte Hülsen wurden gefunden – eine dadurch stattgefundene Kontamination des Bodens kann damit nicht ausgeschlossen werden, ebenso wie eine daraus folgende Belastung des Fleisches mit Kontaminanten.“ erklärte sich der Landkreis.Interessant dabei ist folgendes: So kritisiert das Veterinäramt Viehweg für die Zustände der Weide in Grimma. Im Juli 2012 wurden diese Flächen durch den Landkreis zum Naturschutzgebiet erklärt. „Mit der Verordnung des Landratsamtes Leipzig zur einstweiligen Sicherstellung des Naturschutzgebietes „Am Ruhmberg“ vom 23. Juli 2012 (SächsGVBl. Nr. 13 vom 14. September 2012) wurden Teilbereiche des nunmehr zur Ausweisung vorgesehenen Gebietes vorläufig unter Schutz gestellt.“ heißt es in der entsprechenden Würdigung des Gebietes welche auf der Landkreis-Homepage zum Download bereitsteht.

„Die baulichen Anlagen, Dreck, Beton, Fundamente, Eisenteile und Schützengräben etc. wurden zur historisch gewachsenen schönen schützenswerten Landschaft erklärt“, interpretiert Viehweg diese Entscheidung. Auch die „Würdigung“ des Gebietes weißt dem Gebiet eine artenreiche Flora und Fauna aus. Eine Beräumung der restlichen Ruinen die auf dieser weitläufigen Weide vorhanden sind, die die Rinder offensichtlich auch als schattigen Ort nutzten, abzureißen könnte schon am Vorhandensein der Großes Mausohr Fledermaus bzw. die vom Aussterbe bedrohte Mopsfledermaus scheitern, denn diese wurden neben vielen anderen Tierarten durch den Landkreis in der „Würdigung“ nachgewiesen.

Einige vereinzelte „Schutthäufchen“ konnten wir auch bei der Begehung entdecken, allerdings darf angezweifelt werden, dass die Tiere sich in den Häufchen aufgehalten haben denn die Flächen sind weitläufig und naturbelassen. Diese Beräumung hätte der Viehalter durchaus durchführen können. Dennoch ist die Weide ein Schlaraffenland für Rinder, wenn man davon ausgeht dass seit Jahrzenten die Stallhaltung von Rindern kritisiert wird. Ein Tötungsgrund aufgrund dieses „Arguments“ ist für Viele kaum nachvollziehbar.

Noch skurriler wird die Aussage der Amtsleiterin Dr. Asja Möller, wenn man folgenden Passus in der Würdigung von 2012 ließt: „Die artenreichen Grünlandgesellschaften, die sich partiell noch in der Entwicklung befinden, sind größtenteils geprägt durch eine extensive Beweidung mit Schafen, in die tw. auch Ziegen integriert sind. Eine gekoppelte Teilfläche südlich der Hallen, Relikte der ehemaligen militärischen Nutzung, wird seit 2 Jahren mit Schottischen Hochlandrindern beweidet“ Im Umkehrschluss bedeutet das, dass das schon seit Jahren bekannt ist, das am besagten Standort Rinder gehalten werden. Laut Viehweg liegt auch die schriftliche Genehmigung der Haltung vor.

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