Grimma/Großbardau. Wie jetzt erst bekannt wurde, stoppte ein Gerichtsbeschluss vom Freitag die Tötung von 33 Rindern. Noch am Freitag hatte der Landkreis seine Maßnahmen auf dem Hof der Familie Viehweg fortgesetzt, als ein Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgericht Leipzig die hart umstrittene Maßnahmen vorerst kippte.
Arnd Viehweg hatte laut seinen Aussagen mit seinem Rechtsbeistand Widerspruch gegen die Anordnung der Behörde vom 20.06.2016 eingelegt. Das Gericht fasste den Beschluss, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs von Viehweg vorläufig angeordnet wird.
In der Begründung dessen wird auf das Grundgesetz Artikel 19 Abs. 4 „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.“ hingewiesen. Um eine drohende Vereitlung seiner Rechte zu verhindern, wurde die Tötung der Tiere bis zu einem Urteil in erster Distanz beim Verwaltungsgericht ausgesetzt. Das Gericht erachtet die Chancen auf Erfolg von Viehwegs in einem Rechtsstreit als „nicht offensichtlich aussichtslos“ an.Am Sonntag bestätigte die Pressesprecherin des Landkreis Leipzig auf Anfrage die Kenntnis des Beschlusses und fügte an, das ein erstes Schreiben des Gerichts besage, dass der Antrag des Halters unbegründet war. Es folgte anschließend der Beschluss (Zwischenverfügung). Diese Verfügung habe nach Ansicht des Landkreises den Sinn, dass keine endgültigen Fakten geschaffen werden (hier durch die Tötung).
Viehweg versuchte, seinen Schilderungen nach, noch am Freitagabend den Abtransport seiner Rinder zu verhindern. Demnach blockierte er seine eigene Zufahrt mit seinem Fahrzeug und dem Beschluss in der Hand und wurde durch Polizeikräfte den Angaben nach „wie ein Verbrecher niedergeringt“ und das Fahrzeug entfernt.
Der Landkreis konterte: „Wir halten uns an die Entscheidung des Gerichtes. Daher ist die Zwischenverfügung zu den Tieren, die nicht identifizierbar sind auch umgesetzt. Diese leben noch und sind anderweitig untergebracht. Wir hätten die Tiere dort nicht stehen lassen können: Als die Verfügung kam waren die Tiere, bereits auf dem Hänger, es wäre für die Rinder ein irrsinniger Stress gewesen. Egal wie, die Tiere hätten in jedem Fall dort weg gemusst. Die Zustände in der Haltung waren aus unserer Sicht untragbar.“
Die „untragbare Haltung“ begründet die Behörde mit dem unzureichendem Herdenmanagment und den Aufgefundenen Tierschutzverstößen welche nun auch mit Bildern belegt wurden (Siehe Bildergalerie).
Auf Nachfrage über den Kenntnissstand vor der Maßnahme, z.b. bei Kontrollen, stellt der Landkreis folgendes dar..
„Auch aus Aussagen des Halters selbst, konnte auf Missstände geschlossen, aber oft nichts nachgewiesen werden. Vor der Auflösung der Herde konnte auch nie die gesamte Herde zusammengetrieben werden.“ erklärt sich die Behörde am Sonntag offiziell. Der Halter habe systematisch die Kontrollen verweigert, heißt es weiter. Mehrere der Tierärzte hätten Haus- und Betretungsverbot gehabt, sodass Kontrollen unter Polizeischutz statt gefunden haben sollen. Auch die Kontrollen zur rechtmäßigen Verwendung der EU-Subventionsgelder habe der Halter verweigert, heißt es seitens des Landkreises. „In den letzten Monaten wurde sehr intensiv versucht, den Halter zur Mitarbeit zu bewegen, dies wäre allerdings nicht möglich gewesen. Im Ergebnis dieser Vorkommnisse wurde die Herde am 29.04.2016 gesperrt, durfte also nicht verwertet werden.“
Wir erinnern uns: Insgesamt wurden den Angaben des Landkreises am Freitag zur Folge 149 Rinder aufgefunden, davon wurden 72 Tiere zum Verkauf durch den Landkreis freigegeben, 44 Tiere vor Ort getötet weil keine Idendifizierung möglich gewesen sei oder die Tiere krank gewesen sein sollen und weitere 33 Tiere seien nicht klärbar (nicht idendifizierbar), welche mühsam auf die Viehtransporter bei sommerlicher Hitze und unter Einsatz von Wasserkühlung durch die Feuerwehr erbracht wurde. Diese 33 Tiere wären laut Informationen des MDR einem Schlachthaus zugeführt, um sie dort tierschutzgerecht zu töten. Das Töten verhinderte nun erstmal der Gerichtsbeschluss.Arnd Viehweg hatte dem Landratsamt die Tiere Anfang Juni in Pensionspflege übertragen damit der Landkreis sich um den Bestand kümmert, weil ihm seinen Aussagen nach und den uns vorliegenden Schriftstücken, ein ordentliches Herdenmanagment aus gesundheitlichen Gründen und den ihm auferlegten „Sanktionen“, wie dem Verbot eines Betäubungsgewehrs zur Markierung der Tiere, nicht mehr möglich war. Demnach hätte der Landkreis sich um die Herde kümmern müssen und die dafür notwendigen Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellen müssen. Laut dem Landkreis soll dies abgelehnt worden sein. Viehweg konterte: “Ein Widerspruch liegt mir nicht vor“
Die Tiere wurden an einen geheimen Ort gebracht welcher aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht genannt wird. Gestern Abend wurde ein neugeborenes Jungtier und ein erst kürzlich verstorbenes Tier auf den Weiden in Großbardau gefunden. Der Kadaver wurde laut Vieweg gegen 1 Uhr Nachts noch durch den Landkreis abgeholt und entsorgt.
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