Sachsen. Die Landestalsperrenverwaltung weist darauf hin, dass das Baden in Trinkwasser-Talsperren verboten ist.
Auch wenn die hochsommerliche Hitze an den Stausee lockt, darf das unmittelbare Ufer der Trinkwassertalsperren nicht betreten werden. Das dient dem Schutz und der Sicherheit unserer Trinkwasserversorgung.
An den 23 sรคchsischen Trinkwassertalsperren sind verschiedene Schutzzonen ausgewiesen. Hier ist geregelt, welche Aktivitรคten wo erlaubt sind. In der Schutzzone I, die die Wasserflรคchen und den gesamten Uferstreifen in etwa 100 Meter Breite umfasst, ist jegliches Betreten auรerhalb von Wegen, das Lagern, Grillen usw. sowie das Baden und Wassersport aller Art verboten. Auch Pferdebesitzer und Hundehalter dรผrfen Ihre Tiere nicht am Stausee trรคnken oder baden lassen.