Unter Drogen vor der Polizei geflohen

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Symbolbild/pixabay

Grimma. Am Sonntag fischte ein 20-jähriger Wermsdorfer eine Anordnung des Landratsamtes Nordsachsen aus seinem Briefkasten, in dem die Entziehung seiner Fahrerlaubnis  angeordnet wurde, der Grund? Mehrfaches Fahren unter Drogen … Nun wäre die nächstliegende Handlung nicht gerade die gewesen, erneut Chrystal zu „tanken“ und
danach auf eine „Spritztour“ in den Wagen zu springen. Doch genau das tat der 20-Jährige.

Auf dieser Tour sollte er dann kurz vor 19:00 Uhr in Grimma an der Leisniger Straße von einer Streife der Polizei gesehen worden sein. Da das Fahrzeug – ein roter Opel Corsa mit Oschatzer Kennzeichen – samt Fahrer den Streifenpolizisten bereits bekannt war, entschlossen sie sich kurzerhand, den Wagen einer Kontrolle zu unterziehen.

Und auch an dieser Stelle handelte der 20-Jährige nicht pflichtgemäß: Er gab Gas und floh vor den Beamten in halsbrecherischem Tempo. Dabei führte ihn sein Weg nicht nur auf Gegenfahrbahnen, sondern ebenso auf einen Radweg und eine angrenzende Grünfläche. Es blieb dem reinen Zufall überlassen, dass hierbei niemand zu Schaden kam und sich obendrein in diesem Moment keine Person auf dem Weg befand. Nur gemeinsam mit einem zweiten Team der Grimmaer Polizei konnte der Opel letztlich gestoppt werden. Der 20 Jährige wurde befragt und gab schlussendlich zu, am selben Tag Drogen konsumiert zu haben und eigentlich schon gar keinen Führerschein mehr zu besitzen.

Dabei zeigte er den Beamten auch den Brief des Landratsamtes. Ein Schnelltest auf Drogen sprang positiv auf Amphetamine an. Ein Blick ins Innere des Fahrzeuges offenbarte dann noch einen Teleskopschlagstock, der durch die Beamten sichergestellt wurde. Nach einer Blutentnahme im Krankenhaus und der erkennungsdienstlichen Behandlung konnte der 20Jährige wieder seiner Wege gehen – allerdings ohne sein Fahrzeug. Der Opel wurde sicher abgestellt, den Schlüssel hatte die Polizei sichergestellt. Denn Autofahren darf der 20-Jährige nun auf längere Zeit nicht mehr. Gegen ihn wird darüber hinaus wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis unter berauschenden Mitteln und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.