Teure Immobiliendarlehen – Ausstieg ohne Vorfälligkeitsentschädigung

0
2143
Dr Flotho

Die Zinsen für Immobiliendarlehen sind auf einem historischen Tiefstand. Darlehensnehmer, die vor mehreren Jahren langfristige Verträge mit einem hohen Zinssatz abgeschlossen haben, ärgern sich. Muss das so bleiben? Wir sprachen mit den Rechtsanwälten Dr. Hans-Martin Flotho und Frank Linke.

Viele Verbraucher müssen für ihre Immobiliendarlehen hohe Zinsen zahlen. Was raten Sie den Betroffenen?

Dr Flotho

Dr. Flotho: „Sie sollten ihre Darlehensverträge rechtlich prüfen lassen. Die meisten Darlehensverträge, die nach dem 31. August 2002 geschlossen wurden, können noch heute widerrufen werden.“

 

Muss ein Widerruf denn nicht in den ersten Wochen nach Vertragsschluss erklärt werden?

Frank Linke web

Linke: „Das gilt nur dann, wenn die Banken ihre Kunden fehlerfrei über ihr Widerrufsrecht belehrt haben. Nur in den wenigsten Fällen ist den Banken das aber gelungen.“

 

 

Was haben die Banken falsch gemacht?

Dr. Flotho: „Banken und Sparkassen haben für die Widerrufsbelehrungen in vielen Fällen nicht das vom Bundesjustizministerium hierfür entworfene Muster verwendet. Stattdessen haben Sie Widerrufsbelehrungen selbst formuliert. Den Bankjuristen ist es dabei aber nur selten gelungen, die komplizierten Zusammenhänge für Verbraucher verständlich und richtig wiederzugeben. Nach einer Studie der Verbraucherzentralen sind etwa 80 % der geprüften Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Dies entspricht auch unseren eigenen Prüfungsergebnissen. Der Bundesgerichtshof hat inzwischen grundlegende Urteile zu Gunsten der Bankkunden gefällt.“ Wenn Ihre Prüfung ergibt, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist: Was tun Sie dann?

Linke: „Zunächst ermitteln wir die wirtschaftlichen Vorteile, die ein Widerruf für den Mandanten haben kann.“

Welche Vorteile sind das?

Dr. Flotho: „Die Bank muss ihren Kunden aus dem ungünstigen Darlehensvertrag entlassen, und zwar ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Der Mandant kann dann bei einer anderen, ggf. aber auch bei derselben Bank ein neues zinsgünstiges Darlehen aufnehmen. Hierbei begleiten wir unsere Mandanten anwaltlich.“

Gibt es weitere Vorteile?

Linke: „Ja; der Kunde hat Zins- und Tilgungsleistungen an seine Bank erbracht. Dieses Geld hat die Bank profitabel genutzt. Hierfür muss sie, nach einem Widerruf, dem Kunden einen erheblichen Nutzungsersatz leisten.“

Wie hoch ist der geldwerte Vorteil denn insgesamt?

Dr. Flotho: „Das hängt natürlich von der Darlehenssumme und der Restlaufzeit des Vertrages ab. Bei einem Kredit über EUR 100.000,00 ist zum Beispiel ein wirtschaftlicher Vorteil im deutlich fünfstelligen Bereich nicht selten.“

Und wie geht es dann weiter?

Linke: „Bevor der Vertrag widerrufen wird, sollte die Anschlussfinanzierung sichergestellt sein. Sofern gewünscht, unterstützen wir unsere Mandanten auch hierbei.“

Wie gehen Sie dann gegenüber der Bank vor?

Dr. Flotho: „Wir streben zunächst eine gütliche Einigung mit der Bank oder Sparkasse an. Hierbei ist eine juristisch überzeugende Argumentation gefragt.“Und wenn sich die Bank weigert?

Linke: „Dann muss die Bank damit rechnen, gerichtlich in Anspruch genommen zu werden.“

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.dr-flotho.de

Dr. Flotho & Linke Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft
Nicolaistraße 9a
04668 Grimma

Telefon: (03437) 70 11-0
Telefax: (03437) 70 11-11
E-Mail: rechtsanwaelte@dr-flotho.de