Sächsischer Landtag stellt auf Antrag der Staatsregierung epidemische Lage fest

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Symbolbild/pixabay

Dresden. Ministerpräsident Michael Kretschmer hat im Landtag um Unterstützung für den gemeinsamen Kampf gegen die Corona-Pandemie geworben.

Kretschmer sagte am Montag in einer Sondersitzung des Sächsischen Landtags in Dresden: „Wir haben eine ganz besonders schwierige Situation.“ Er verwies auf die immer noch extrem hohen Infektionszahlen, die Situation in den Krankenhäusern und darauf, dass bereits Operationen unter anderem bei Tumorpatienten verschoben werden müssen. „Deshalb ist es nicht an der Zeit, Schlupflöcher zu suchen.“ Alle seien vielmehr gefordert, „die Regeln eins zu eins umzusetzen und einzuhalten“.

Der Freistaat habe bereits sehr konsequent reagiert und gehandelt. „Damit ist es gelungen, einen weiteren exponentiellen Anstieg zu verhindern. Nötig ist aber ein weiterer starker Rückgang der Infektionszahlen. Wir müssen weiter runter.“

Kretschmer sagte, die Feststellung der besonderen Lage für unseren Freistaat sei erforderlich, um die Option zu haben, mit dem Infektionsschutzgesetz zu arbeiten. In dem Zusammenhang kritisierte er, dass die einzelnen Bundesländer die pandemische Lage feststellen müssten. „Wenn alle Bundesländer gefordert sind, diese Notlage festzustellen, bleibt die Frage, warum tut es nicht der Bund.“

Der Regierungschef ging auch auf den Aufmarsch vor dem Wohnhaus von Gesundheitsministerin Petra Köpping in Grimma ein und verurteilte dies als klare Grenzüberschreitung und nicht hinnehmbaren Einschüchterungsversuch.

Angesichts der nach wie vor bestehenden konkreten Gefahr der weiteren epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit im Freistaat stellte der Landtag am Nachmittag die Anwendbarkeit des Paragrafen 28 a Absatz 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes fest.

Die Staatsregierung hatte dies beantragt und dabei unter anderem auf das Infektionsgeschehen und die Situation in den Krankenhäusern verwiesen. Mit der Feststellung der epidemischen Lage durch das Parlament soll die weitere dringend notwendige Pandemiebekämpfung im Freistaat rechtssicher ermöglicht werden. Die Parlamente anderer Bundesländer wie Bayern, Thüringen und Saarland haben bereits entsprechende Feststellungen getroffen.

Hintergrund
Sachsen hat aktuell die niedrigste Impfquote unter den Bundesländern und in der Folge ein besonders hohes Infektionsgeschehen. Der Freistaat weist bundesweit die höchste Inzidenz mit aktuell 1234,4 und bezogen auf die Bevölkerung besonders viele Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus auf, insgesamt mehr als elftausend seit Ausbruch der Pandemie. Die Lage in den Krankenhäusern hat sich zuletzt weiter verschärft, so dass bereits zahlreiche Corona-Intensivpatienten aus sächsischen Kliniken in andere Bundesländer ausgeflogen werden mussten.
In Sachsen gelten bereits seit dem 22. November bundesweit die weitreichendsten Beschränkungen, um die Welle zu brechen.