Alkoholverbot in Grimma

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Grimma. Jeder sieht es, jeder kennt es, das Problem mit den öffentlichen Saufgelagern und deren Auswirkungen in Grimma. Im Bereich des Nicolaiplatzes und am Bahnhof könnte sich das künftig ändern.

Der Stadtrat beschloss am Donnerstag eine neue Polizeiverordnung in der nun Geldbußen zwischen 5 und 1000€ für Vergehen in der Art möglich sind. In Kraft trifft das Ganze allerdings erst, wenn es über das städtische Amtsblatt kommuniziert wurde. Das dürfte Mitte Oktober erfolgen. Anwohner hatten sich jahrelang über die Auswirkungen und Lautstärken auf den beiden betroffenen Plätzen bei der Stadt beschwert. Auch die Polizei musste mehrfach eingreifen. Generell kann das Verbot aber nicht ausgesprochen werden sondern musste genaustens festgelegt werden. Montags bis freitags von 12 bis 24 Uhr gilt es. Ausnahmen vom Alkoholverbot sind öffentliche Feste und Veranstaltungen sowie Wochen-, Sachsen- und Weihnachtsmärkte. Die Verordnung ist ein Jahr gültig. Das Ordnungsamt soll die Einhaltung zukünftig überprüfen. Das Verbot kann nach Ablauf des Jahres auch für andere Plätze ausgesprochen werden, jedoch dürfen lediglich maximal zwei Plätze und drei Straßen betroffen sein.Die Polizeiverordnung Grimmas wurde einstimmig vom Stadtrat beschlossen. Unter anderem gehört auch die Anleinpflicht von Hunden in der Altstadt von Grimma dazu. Zusätzlich fasste das Ordnungsamt in einem Merkblatt die Punkte Lärm, Lager- und Brauchtumsfeuer sowie Feuerwerk zusammen, da diese bereits gesetzlich geregelt wurden. In dem Merkblatt wurde unter Anderem fetgehalten, dass werktags zB. Rasenmäher von 7 bis 20 Uhr betrieben werden dürfen, Heckenscheren, Betonmischer oder Kreissägen dagegen von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr. An Sonn- und Feiertagen besteht ein generelles Verbot zum Betreiben der Maschinen und Geräte. Die Nachtruhe in Grimma liegt generell ab 22 Uhr, dabei gibt es nur wenige Ausnahmen wie zB. Den Tag der Sachsen.