Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Grimma vom 26. Februar

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Berufung der Ortswehrleitung der Ortsfeuerwehr Nerchau/Bebauungsplan Waldwinkel/Aufstellung einer Satzung für die Ortslage Deditz/Parkplatz Kleinbothen/Bereitstellung von Spenden für Wasserwehr/Verkauf des Grundstücks Kantstraße 4/Aufstellung eines Bebauungsplans Oberwerder I der Stadt Grimma/Annahme von Spenden

• Berufung der Ortswehrleitung der Ortsfeuerwehr Nerchau 

Der Stadtrat stimmte der Wahl von Kamerad Patrick Hirsch zum Ortswehrleiter Kamerad Steve Kullig zum stellvertretenden Ortswehrleiter zu.

Am 30.11.2014 fand in der Feuerwehr Nerchau die Wahl der Ortswehrleitung sowie des Feuerwehrausschusses gemäß der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt. Von den 31 stimmberechtigten Kameraden waren 29 anwesend und nahmen an der Wahl teil. Für die Wahl des Ortswehrleiters stand Kamerad Patrick Hirsch zur Wahl. Auf diesen entfielen 28 gültige Stimmen. Für die Wahl des stellvertretenden Ortswehrleiters stand Kamerad Steve Kullig zur Wahl.


• Bebauungsplan Nr. 78 „Waldwinkel“ Abwägung der Stellungnahmen

Der Stadtrat beschloss die im Abwägungsprotokoll angeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 78 der Stadt Grimma „Waldwinkel“.

In der Zeit vom 24.11.2014 bis einschließlich 16.01.2015 fand die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden statt. In der Zeit vom 15.12.2014 bis einschließlich 23.01.2015 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Bürger, die Stellungnahmen abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen.

Satzungsbeschluss: Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss, den Bebauungsplan Nr. 78 der Stadt Grimma „Waldwinkel“ in der Fassung vom 19.02.2015 einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung.

Die Ergebnisse der Abwägung des Stadtrates zu den Stellungnahmen wurden in die als Satzung zu beschließenden Unterlagen eingearbeitet. Nach dem Satzungsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan beim Landratsamt Landkreis Leipzig zur Genehmigung einzureichen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft.


• Aufstellung einer Satzung für die Ortslage Deditz

Es informierte Jochen Lischke, Amtsleiter Stadtentwicklungsamt.

Der Stadtrat beschloss die Aufstellung einer Satzung zur Festlegung der Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Deditz der Stadt Grimma.
Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, mit einem geeigneten Planungsbüro einen Vertrag über die erforderlichen Leistungen abzuschließen und das Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Der Ortsteil Deditz ist aktuell nur noch locker auf ca. 12 Grundstücken bebaut. Zwischen den vorhandenen Gebäuden klaffen Lücken von 30-50m, die begrünt sind. Östlich der Haupterschließungsstraße füllen Wochenendgrundstücke den Bereich zwischen Wohnhäusern und einer Gärtnerei. Gleichwohl Deditz nicht zu den Schwerpunkten der städtebaulichen Entwicklung im Territorium der Stadt Grimma gehört ist anzunehmen, dass zumindest einige der Eigentümer der Lücken mittel- oder langfristig die Absicht haben, ihre Grundstücke wieder zu Wohnzwecken zu nutzen. Auch Bungalowbesitzer haben geäußert, in ihren Gebäuden dauerhaft wohnen zu wollen. Der Gesetzgeber räumt im Baugesetzbuch den Kommunen die Möglichkeit ein, durch Satzung „die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen“ und dabei „einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen“. Auf diese Weise kann planerische Rechtssicherheit für die Bürger und eine Entscheidungsgrundlage für baurechtliche Genehmigungen geschaffen werden.


• Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 88 Oberwerder I der Stadt Grimma

Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplans am Oberwerder nördlich der Straße zur neuen Muldenbrücke. Das Plangebiet soll als Gewerbegebiet festgesetzt und entwickelt werden.
Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Nutzer der Fläche abzuschließen, der die anteilige Übernahme der Planungskosten sowie den Inhalt der Planung regelt.

Ziel dieses Bebauungsplans ist es, parallel zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr.3 „Neue Muldenbrücke“ das Planungsrecht für den Bereich nördlich der Brückenzufahrt zu erhalten bzw. neu zu definieren. Ein Unternehmen möchte sich am Standort Oberwerder weiter entwickeln. Das wäre in der beabsichtigten Form nach dem Bebauungsplan Muldenbrücke nicht möglich gewesen. Nach Aufhebung dieses Bebauungsplans würde das Planungsrecht ganz erlöschen. Aus diesem Grunde ist die Aufstellung dieses Bebauungsplans dringend erforderlich.


• Widmung des Parkplatzes Kleinbothen als beschränkt öffentlicher Platz

Der Stadtrat beschloss die Widmung des Freibadparkplatzes in Kleinbothen als beschränkt öffentlichen Platz. Bei der Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses der ehemaligen Gemeinde Großbothen 1993 wurde der Parkplatz nicht gewidmet. Im Rahmen der Regulierungsmaßnahmen nach dem Hochwasser 2013 ist die Widmung entsprechend nachzuholen.


• Widmung Wegeverbindung Naundorf – Leipnitz

Der Stadtrat beschloss die Widmung der ehemaligen Kreisstraße 107, welche bereits 1996 durch das damalige Landratsamt eingezogen wurde, als öffentlichen Feld-und Waldweg. Seit 1996 besteht auf der Verkehrsfläche keine Widmung mehr.
Für die Verkehrsbedeutung als Verbindung von Naundorf nach Leipnitz ist die Straße wieder zu ertüchtigen. Dafür wurden Flurstücke in das Eigentum der Stadt Grimma übertragen. Als Eigentümer ist die Widmung als öffentlicher Feld- und Waldweg damit gegeben. Ein Teil von Flurstück 93 der Gemarkung Naundorf ist bisher noch nicht gewidmet und sollte in diesem Zusammenhang mit gewidmet werden. Die restliche Fläche ist bereits als öffentlicher Feld- und Waldweg (Am Läuseberg) im Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Grimma enthalten.


• Verkauf des Grundstücks Kantstraße 4 in Grimma

Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks Kantstraße 4 in Grimma zum Preis von 28.750 Euro und die Vorwegbelastung im Rahmen der Veräußerung in Höhe von 200.000 Euro, nebst Zinsen und Nebenkosten.

Die Erwerber sind bereits Pächter von der Hälfte des Grundstücks. Im Rahmen der derzeitigen Nutzung des Grundstücks äußerten die Erwerber den Wunsch, dieses Grundstück von der Stadt Grimma käuflich zu erwerben. Die Vorwegbelastung ist erforderlich, da das finanzierende Kreditinstitut die Sicherung der Grundschuld sowohl für den Verkaufspreis als auch für die Baufinanzierung verlangt. Eine Eintragung der Grundschuld vor Besitzübergang macht sich daher notwendig. Das Grundstück wird für Verwaltungszwecke nicht benötigt. Der Verkauf erfolgt zum vollen Bodenrichtwert.


• Bereitstellung von Spenden für den Aufbau der Wasserwehr Böhlen

Der Stadtrat beschloss eine Mittelbereitstellung in Höhe von 25.000 Euro aus verfügbaren nicht zweckgebundenen Spenden des Hochwassers 2013 für den Aufbau der Wasserwehr.
Die Wasserwehr ist zuständig für die Abwehr von Gefahren durch Hochwasser, Überschwemmungen und Eisgang. Zum Aufbau der Wasserwehr am Standort Böhlen sind die Mittel erforderlich. Es ist beabsichtigt ein Fahrzeug (12.000 Euro), Schutzbekleidung (7.000 Euro), Ausrüstung (5.500 Euro) sowie ein Schulungsseminar (500 Euro) für die Kameraden der Wasserwehr zu finanzieren.


• Annahme von Spenden

Der Stadtrat beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 481,95 Euro durch Erbringen von Arbeitsleistung in der Ortsfeuerwehr Schkortitz. Zudem bestätigte der Stadtrat die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 4.733,97 Euro für Kindereinrichtungen und Kulturveranstaltungen der Stadt Grimma.