Update: Mike Schuffenhauer verlässt die Muldentalkliniken – Betriebsrat habe Strafantrag gestellt

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Archivbild Krankenhaus Grimma

Grimma/Wurzen. Nach einer heutigen Sondersitzung des Aufsichtsrates der Muldentalkliniken fiel die Entscheidung, dass Mike Schuffenhauer die Kliniken verlassen wird. Die förmliche Abberufung als Geschäftsführer werde zum nächst möglichen Zeitpunkt erfolgen.

Wie aus der zum Teil öffentlichen Debatte ersichtlich, gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen zwischen der GeschäftsfĂĽhrung, dem Aufsichtsrat und dem Gesellschafter der Muldentalkliniken, was die zukĂĽnftige Ausrichtung der Muldentalkliniken mit den beiden Standorten in Grimma und Wurzen angeht. „Daher sehen die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie auch der scheidende GeschäftsfĂĽhrer keine Basis mehr, das im Aufsichtsrat beschlossene Konzept gemeinsam umzusetzen.„, heiĂźt es in einer Pressemitteilung des Landkreis Leipzig.

Als Aufsichtsratsvorsitzender möchte Henry Graichen jedoch betonen, dass die BemĂĽhungen des GeschäftsfĂĽhrers um Reformen in der Klinik und den wirtschaftlichen Erfolg anerkennenswert sind. „FĂĽr dieses Engagement, das sicherlich auch fĂĽr AuĂźenstehende spĂĽrbar war, möchte ich Mike Schuffenhauer danken.

Auch Mike Schuffenhauer findet klare Worte zum Abschied: „Die Mitarbeiter der Muldentalkliniken haben meinen größten Respekt verdient – ich danke allen, mit denen ich gemeinsam in den letzten Jahren arbeiten durfte und wĂĽnsche der Belegschaft alles Gute fĂĽr die Zukunft.“ Aktuell werde an einer Nachfolgeregelung gearbeitet, die sicherstellen soll, dass mit der Ăśbertragung der Aufgaben der Betrieb der Klinik interimsweise möglichst reibungslos weitergefĂĽhrt werde.

Update 14:34 Uhr: Wie wir erfuhren habe der Betriebsrat der Muldentalkliniken laut eigenen Angaben mittlerweile Strafantrag gegen Schuffenhauer gestellt. In einem Flyer (liegt uns vor) heiĂźt es: Wer die Tätigkeiten des Betriebsrates behindert oder stört bzw. einem Mitgliedes Betriebsrats um seiner Tätigkeit willen benachteiligt, werde mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Diese Punkte wĂĽrden „mutmaĂźlich“ seit Dienstbeginn des GeschäftsfĂĽhrers stattfinden, heiĂźt es weiter. Die Staatsanwaltschaft soll nun die „Fälle“ prĂĽfen.