Update: Mike Schuffenhauer verlässt die Muldentalkliniken – Betriebsrat habe Strafantrag gestellt

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Archivbild Krankenhaus Grimma

Grimma/Wurzen. Nach einer heutigen Sondersitzung des Aufsichtsrates der Muldentalkliniken fiel die Entscheidung, dass Mike Schuffenhauer die Kliniken verlassen wird. Die förmliche Abberufung als Geschäftsführer werde zum nächst möglichen Zeitpunkt erfolgen.

Wie aus der zum Teil öffentlichen Debatte ersichtlich, gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen zwischen der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat und dem Gesellschafter der Muldentalkliniken, was die zukünftige Ausrichtung der Muldentalkliniken mit den beiden Standorten in Grimma und Wurzen angeht. „Daher sehen die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie auch der scheidende Geschäftsführer keine Basis mehr, das im Aufsichtsrat beschlossene Konzept gemeinsam umzusetzen.„, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreis Leipzig.

Als Aufsichtsratsvorsitzender möchte Henry Graichen jedoch betonen, dass die Bemühungen des Geschäftsführers um Reformen in der Klinik und den wirtschaftlichen Erfolg anerkennenswert sind. „Für dieses Engagement, das sicherlich auch für Außenstehende spürbar war, möchte ich Mike Schuffenhauer danken.

Auch Mike Schuffenhauer findet klare Worte zum Abschied: „Die Mitarbeiter der Muldentalkliniken haben meinen größten Respekt verdient – ich danke allen, mit denen ich gemeinsam in den letzten Jahren arbeiten durfte und wünsche der Belegschaft alles Gute für die Zukunft.“ Aktuell werde an einer Nachfolgeregelung gearbeitet, die sicherstellen soll, dass mit der Übertragung der Aufgaben der Betrieb der Klinik interimsweise möglichst reibungslos weitergeführt werde.

Update 14:34 Uhr: Wie wir erfuhren habe der Betriebsrat der Muldentalkliniken laut eigenen Angaben mittlerweile Strafantrag gegen Schuffenhauer gestellt. In einem Flyer (liegt uns vor) heißt es: Wer die Tätigkeiten des Betriebsrates behindert oder stört bzw. einem Mitgliedes Betriebsrats um seiner Tätigkeit willen benachteiligt, werde mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Diese Punkte würden „mutmaßlich“ seit Dienstbeginn des Geschäftsführers stattfinden, heißt es weiter. Die Staatsanwaltschaft soll nun die „Fälle“ prüfen.

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