B107: Tempo 30 wegen defekter Mauer

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Fotos privat

Grimma/Nimbschen. Ja eine seit Jahren stehende Mauer zwingt jetzt Autofahrer auf der B107 in Nimbschen auf Tempo 30.

Im Rahmen der Überwachung von Ingenieurbauwerken wurden an der bestehenden Natursteinwand zum Gelände des Klosters Nimbschen sich verstärkende Tragfähigkeitsprobleme festgestellt, teilte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) auf Anfrage mit.

Um die Wand vor weiteren Schädigungen zu schützen, hat sich das LASuV gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Grimma zu den verkehrsrechtlichen Einschränkungen (Fahrbahneinengung und Geschwindigkeitsbegrenzung) entschieden.“

so Sprecherin des LASuV, Isabell Siebert.  Durch die Geschwindigkeitsreduzierung und den vergrößerten Abstand der Fahrzeuge zum Bauwerk sei somit die Lasteintragung in die Stützwand geringer.

Etwas widersprüchlich hingegen das Statement der Stadtverwaltung. Demnach sei nämlich die Stabilität der Straße auf Grund der maroden Stützmauer nicht mehr gegeben. Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer wäre es zwingend nötig, eine sogenannte Schrammbordwand zu errichten.

Durch die bedingte Verengung der Straße sei eine maximale Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h erforderlich. Eine Geschwindigkeitsregulierung aus Richtung Großbothen erfolge sukzessive durch frühzeitige Ankündigung der Geschwindigkeiten. Das gliedert sich als Festbeschilderung in Form von der 70 km/h Begrenzung auf der Gefällestrecke und durch die Ortseingangstafel auf 50 km/h. Die Schutzplanke wurde laut Angaben der Stadtverwaltung vor rund zwei Monaten errichtet. Autofahrer hingegen monieren die zusätzliche Gefahr durch erprobtes Abbremsen auf 30 hinter einer Kurve.

Die Anordnung der Schilder entspricht den Vorgaben der StVO und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Ãœbrigens befindet sich die Geschwindigkeitsreduzierung innerhalb der Ortsdurchfahrt und somit gelten bis dahin 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit, ein Abbremsen auf Tempo 30 dürfte also zumutbar sein.“ so Siebert weiter.

Die so „zwingend notwendige Geschwindigkeitsbegrenzung“ auf 30 km/h wurde offenbar, zumindest der Wahrnehmung vieler Autofahrer nach,  erst vor wenigen Tagen eingerichtet. Die Stadtverwaltung hält dagegen, die Begrenzung sei schon seit mehreren Wochen ausgeschildert.  Am Mittwoch erfolgte dann auch eine erste mobile Geschwindigkeitskontrolle, nach Angaben der Stadtverwaltung in der Gegenrichtung. Autofahrer hingegen hatten über Radiosender die andere Richtung, also die 30km/h Strecke durchgegeben.

Wann und mit welcher baulichen Lösung sich die Fahrbahn hier wieder behinderungsfrei nutzen lässt, steht noch nicht fest, wir befinden uns noch in der Planung und untersuchen gegenwärtig alle Optionen„, so Siebert.