Informationen zur Durchführung der Briefwahl

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Foto: pixabay

Grimma. Am 24. September 2017 findet die Bundestagswahl statt. Doch nicht jeder Bürger hat an diesem Tag Zeit, seine Stimme vor Ort in den Wahllokalen abzugeben.

Mit der Wahlbenachrichtigungskarte, die alle Wahlberechtigten bis zum 02.09.2017 erhalten, können für diesen Fall die Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Dies kann per Online-Antrag oder formlos (schriftlich, Telefax, per E-Mail oder mündlich) erfolgen.

per Online-Antrag (bis zum Donnerstag, 21.09.2017, 16.00 Uhr)
schriftlich an Stadt Grimma, Wahlamt, 04668 Grimma, Markt 16/17
per E-Mail an buergerbuero@grimma.de
per Fax an 03437 9858-266
durch sonstige dokumentierbare Ãœbermittlung

Für die schriftliche Antragstellung ist die Verwendung des Antrages, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, am zweckmäßigsten. Selbstverständlich ist auch eine formlose Antragstellung möglich, dabei sind folgende Angaben erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, gegebenenfalls abweichende Versandanschrift, Unterschrift.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten dann zugesandt und können in aller Ruhe zu Hause ausgefüllt werden und auf dem Postweg (entgeltfrei) an das Wahlbüro geschickt werden. Die Bürgerbüros in den Ortsteilen und die Poststelle im Zimmer 0.07 des Stadthauses Grimma nehmen auch auf Wunsch Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen entgegen. Bitte beachten Sie, dass diese Post am Wahltag bis 18.00 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung sein muss.

Eine Direktwahl im Briefwahlbüro (Bürgerbüro Grimma, Markt 17) ist zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung ebenfalls möglich:

Mo. 09.00 – 16.00 Uhr
Di. 09.00 – 18.00 Uhr
Do. 09.00 – 16.00 Uhr
Fr. 09.00 – 12.00 Uhr

Dort kann die Briefwahl beantragt und sofort vollzogen werden. Um Wartezeiten zu verringern, sollte der Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits ausgefüllt sein und der Personalausweis bereit gehalten werden.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Briefwahl sowie den Link zur Online-Beantragung der Unterlagen finden Sie unter www.grimma.de.