Gravierende Verstöße: Polizei zog Tiertransport aus dem Verkehr

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Foto: Polizei

Mittweida. Am Montagabend fiel Beamten der Chemnitzer Verkehrspolizeiinspektion auf der Chemnitzer Straße (S 200) ein Tiertransport auf.

Die Polizisten entschlossen sich dazu, den Lkw samt seines Anhängers abseits der Staatsstraße zu kontrollieren. Der Fahrer (49) gab bei der Befragung an, mit geladenen 169 Kälbern von Ostsachsen kommend auf dem Weg nach Nordrhein-Westfalen zu sein. Schon diese Aussage, die auch die Transportunterlagen belegten, reichte aus, um das Gespann genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn der 49-jährige Fahrer hätte die maximal zulässige Transportzeit der Tiere bis zu ihrem Bestimmungsort nicht einhalten können.

Als die fachkundigen Beamten die Ladeflächen daraufhin in Augenschein nahmen, stellten sie fest, dass die Tränken auf dem Lkw und dem Anhänger für die geladenen Kälber völlig ungeeignet waren. Denn die Mehrzahl der Kälber war noch nicht von ihren Muttertieren entwöhnt und konnte die Tränken somit auch nicht nutzen. Noch besorgniserregender, unter diesen Kälbern waren einige Tiere, die noch nicht einmal 14 Tage alt waren und somit nicht hätten transportiert werden dürfen. Überdies war auf der obersten Ladefläche des Lkw die Widerristhöhe der Kälber nicht beachtet worden. Zwischen dem Rücken der Tiere und der Laderaumdecke war kaum Platz, sodass die Kälber mit dem Rücken anstießen sowie der Luftaustausch für sie nicht gewährleistet war.

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Die festgestellten Verstöße führten dazu, dass die Polizisten dem 49-Jährigen die Weiterfahrt nach Nordrhein-Westfalen untersagten. Stattdessen musste er mit dem Tiertransport dem Kontrollfahrzeug der Polizei bis zu einer Sammelstelle im Landkreis Mittelsachsen folgen. Dort ließen die Beamten im Beisein des zuständigen Amtsveterinärs alle Kälber entladen. Dabei fiel auf, dass viele der 169 Tiere bereits dehydriert waren. Sowohl der Amtsveterinär als auch die Kontrolleure gehen davon aus, dass die Kälber nicht erst seit Beginn des Transports in Ostsachsen bis zur Kontrollstelle an der S 200 unterversorgt waren, sondern womöglich länger nicht getränkt worden waren. Alle Kälber bekamen umgehend Elektrolytlösungen und verblieben bis Dienstag in der Sammelstelle.

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Nach eingehender Begutachtung der Tiere entschieden Vertreter des Veterinäramtes nach Abwägung aller tierschutzrechtlichen Für und Wider, dass nicht alle 169 Kälber für den Weitertransport auf das Lkw-Gespann verladen werden durften. Die kleinsten und unter 14 Tagen alten Tiere verblieben in der Sammelstelle und werden dort bis auf weiteres versorgt.

Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, gegen die Tierschutztransportverordnung und die Viehverkehrsverordnung wurden gegen den Lkw-Fahrer, den Organisator des Tiertransportes und die Verantwortlichen der Transportfirma mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese werden nun in enger Abstimmung mit dem Veterinäramt des Landkreises Mittelsachsen geführt und werden einige Zeit in Anspruch nehmen.