Neues Leben zieht ins Mutzschener Amtsschösserhaus

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Amtsschösserhaus Ender der 1940er Jahre, Foto: Walter v. Fritschen/PM LKL

Mutzschen. Ein trauriger Anblick am Marktplatz von Mutzschen gehört bald der Vergangenheit an.

Der neue Eigentümer will das seit 30 Jahren leerstehende sog. Wappler-Haus sanieren und anschließend barrierefreie Mietwohnungen und Räumlichkeiten für eine Physiotherapie schaffen. Der Bauherr Marco Lätzsch ist ein versierter Denkmalkenner und ein Bauingenieur, der als Planer schon zahlreiche Denkmalsanierungen betreut hat.

Mit einer Förderung ĂĽber 200.000 Euro unterstĂĽtzt der Freistaat Sachsen das Engagement des Bauherrn fĂĽr eine sinnvolle und moderne Nutzung des Gebäudes. Dr. Frank Pfeil, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium fĂĽr Regionalentwicklung ĂĽberreichte am 5. Juni den Fördermittelbescheid sowie eine Denkmalplakette an den Bauherrn. „Ich bin froh und dankbar, dass sich Privatleute fĂĽr den Erhalt unserer KulturgĂĽter engagieren und den Mut aufbringen, sich anspruchsvollen Projekten anzunehmen“, so Staatssekretär Dr. Pfeil, der auch auf die Revitalisierung des Marktplatzes und des Ortes durch solche Sanierungen hinwies. Gerald Lehne, erster Beigeordneter des Landrats, dankte fĂĽr die UnterstĂĽtzung durch den Freistaat. Diese Mittel wĂĽrden dringend gebraucht, um solche ortsbildprägenden Gebäude zu erhalten.

Zum Amtsschösserhaus: Das „Wappler-Haus“ genannte Gebäude wurde von der gleichnamigen Kaufmannsfamilie seit dem Ende des 19. Jahrhunderts als Wohn- und Geschäftshaus genutzt. Das Haus gehört mit der Kirche und dem Schloss zu den bedeutendsten Kulturdenkmalen in Mutzschen. In stadtbildprägender Lage am Markt bildete das ehemalige Amtsschösserhaus seit vielen Jahren einen unerfreulichen Anblick und stellte dazu eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar. Nach ersten MaĂźnahmen zur statischen Sicherung und Wiederherstellung des Witterungsschutzes durch den neuen EigentĂĽmer soll nunmehr die Gesamtsanierung des Gebäudes erfolgen. Der barocke Charakter des Denkmals wird erhalten und sofern erforderlich wieder herausgearbeitet. Die fĂĽr eine Nutzung erforderlichen Eingriffe in die Grundrisse sind gering. Der geplante Aufzugsschacht wird an der Stelle der größten Verformungen angeordnet und leistet dort einen wichtigen Anteil zur Herstellung der dauerhaften Standsicherheit und Gebäudefestigkeit.

Denkmalförderung: Zur Förderung national wertvoller und besonders hochwertiger sächsischer Kulturdenkmale hat der Freistaat Sachsen seit 2013 ein eigenständiges Förderprogramm aufgelegt, um Mittel zur Komplementärfinanzierung von Bundesförderprogrammen bereit zu stellen. Darüber hinaus werden insbesondere Kirchen, Herrenhäuser und Schlösser, aber auch Garten- und Industriedenkmale erhalten. Die Fördermittel werden finanziert aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.