Grimma. Im Prozess um die Misshandlungsvorwürfe an der Waldschule wurden am Donnerstag zwei Pädagoginnen verurteilt.
Das Amtsgericht Grimma, unter dem vorsitzenden Richter Dr. Weimann sprach die Angeklagten Beate H. (47) und Katrin E. (50) nach weiteren Zeugenaussagen für schuldig und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft in großen Teilen. Die Verteidiger empfanden den Prozess als „unfair“, die vorgeworfenen Beleidigungen seien in ihrem Kontext keine Beleidigungen gewesen, sondern Feststellungen. Beide Angeklagte schwiegen wie auch schon in der ersten Hauptverhandlung zu den Vorwürfen.
Beate H. wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 8.000 €, 100 Tagessätze zu je 80 €, verurteilt. Einen Klapps auf den Hinterkopf eines schwerbehinderten Jungens, Füttern eines zu großen Stückes Brotes, welches zum würgenden Verschlucken einer schwerbehinderten Mädchens führte, sowie beleidigende Äusserungen in Richtung der Eltern sah das Gericht als erwiesen an.
Katrin E. wurde wegen Beleidigung eines behinderten Kindes zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.000 €, 50 Tagessätze zu je 80 €, verurteilt. Zudem müssen die Angeklagten die Kosten für das Verfahren und die Kosten der Nebenklage tragen.
Der Richter betonte in seiner Begründung, dass es hier nicht um Lapalien ginge. Die beiden Angeklagten arbeiten an einer Sonderschule und müssten dahingehend besonders fürsorglich mit den Kindern umgehen, gerade wenn es um schwerbehinderte Kinder, „die Schwächsten in unserer Gesellschaft“ ginge. Das Urteil stütze sich hauptsächlich auf die detailierte Aussage einer Schulbegleiterin, die der Richter für sehr glaubwürdig hielt. Zu Gunsten bei der Strafmaßfindung kam den Angeklagten, dass sie nicht vorbestraft sind.
Im Schlusswort sagte Richter Weimann, insbesondere an Beate H. gerichtet, im Bezug darauf, dass es sich hier nicht um eine Einzeltat handelt: „Wer sich gegenüber den Schwächsten unserer Gesellschaft so verhält ist meiner Meinung nach untragbar„
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Über weitere dienstrechtliche Konsequenzen, müsse laut Schulleiterin die sächsische Bildungsagentur entscheiden. Sie selbst hätte alle Seiten zu den Vorwürfen gehört und den Sachverhalt zur Klärung an die zuständige Personaldienststelle geleitet, diese müssten entscheiden, da das nicht in ihrem Kompetenzbereich liegen würde.