Grimma. Im Prozess um die Misshandlungsvorwürfe an der Waldschule wurden am Donnerstag zwei Pädagoginnen verurteilt.
Das Amtsgericht Grimma, unter dem vorsitzenden Richter Dr. Weimann sprach die Angeklagten Beate H. (47) und Katrin E. (50) nach weiteren Zeugenaussagen für schuldig und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft in groĆen Teilen. Die Verteidiger empfanden den Prozess als „unfair“, die vorgeworfenen Beleidigungen seien in ihrem Kontext keine Beleidigungen gewesen, sondern Feststellungen. Beide Angeklagte schwiegen wie auch schon in der ersten Hauptverhandlung zu den Vorwürfen.
Beate H. wurde wegen vorsƤtzlicher Kƶrperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 8.000 ā¬, 100 TagessƤtze zu je 80 ā¬, verurteilt. Einen Klapps auf den Hinterkopf eines schwerbehinderten Jungens, Füttern eines zu groĆen Stückes Brotes, welches zum würgenden Verschlucken einer schwerbehinderten MƤdchens führte, sowie beleidigende Ćusserungen in Richtung der Eltern sah das Gericht als erwiesen an.
Katrin E. wurde wegen Beleidigung eines behinderten Kindes zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.000 ā¬, 50 TagessƤtze zu je 80 ā¬, verurteilt. Zudem müssen die Angeklagten die Kosten für das Verfahren und die Kosten der Nebenklage tragen.
Der Richter betonte in seiner Begründung, dass es hier nicht um Lapalien ginge. Die beiden Angeklagten arbeiten an einer Sonderschule und müssten dahingehend besonders fürsorglich mit den Kindern umgehen, gerade wenn es um schwerbehinderte Kinder, „die SchwƤchsten in unserer Gesellschaft“ ginge. Das Urteil stütze sich hauptsƤchlich auf die detailierte Aussage einer Schulbegleiterin, die der Richter für sehr glaubwürdig hielt. Zu Gunsten bei der StrafmaĆfindung kam den Angeklagten, dass sie nicht vorbestraft sind.
Im Schlusswort sagte Richter Weimann, insbesondere an Beate H. gerichtet, im Bezug darauf, dass es sich hier nicht um eine Einzeltat handelt: „Wer sich gegenüber den SchwƤchsten unserer Gesellschaft so verhƤlt ist meiner Meinung nach untragbar„
Das Urteil ist noch nicht rechtskrƤftig.
Ćber weitere dienstrechtliche Konsequenzen, müsse laut Schulleiterin die sƤchsische Bildungsagentur entscheiden. Sie selbst hƤtte alle Seiten zu den Vorwürfen gehƶrt und den Sachverhalt zur KlƤrung an die zustƤndige Personaldienststelle geleitet, diese müssten entscheiden, da das nicht in ihrem Kompetenzbereich liegen würde.