„Unhaltbar“ – WaldschulenpƤdagoginnen zu Geldstrafen verurteilt

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Foto: Sƶren MĆ¼ller/MH

Grimma. Im Prozess um die MisshandlungsvorwĆ¼rfe an der Waldschule wurden am Donnerstag zwei PƤdagoginnen verurteilt. 

Das Amtsgericht Grimma, unter dem vorsitzenden Richter Dr. Weimann sprach die Angeklagten Beate H. (47) und Katrin E. (50)  nach weiteren Zeugenaussagen fĆ¼r schuldig und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft in groƟen Teilen. Die Verteidiger empfanden den Prozess als „unfair“, die vorgeworfenen Beleidigungen seien in ihrem Kontext keine Beleidigungen gewesen, sondern Feststellungen. Beide Angeklagte schwiegen wie auch schon in der ersten Hauptverhandlung zu den VorwĆ¼rfen. 

Beate H. wurde wegen vorsƤtzlicher Kƶrperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 8.000 ā‚¬, 100 TagessƤtze zu je 80 ā‚¬, verurteilt. Einen Klapps auf den Hinterkopf eines schwerbehinderten Jungens, FĆ¼ttern eines zu groƟen StĆ¼ckes Brotes, welches zum wĆ¼rgenden Verschlucken einer schwerbehinderten MƤdchens fĆ¼hrte, sowie beleidigende Ƅusserungen in Richtung der Eltern sah das Gericht als erwiesen an.

Katrin E. wurde wegen Beleidigung eines behinderten Kindes zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.000 ā‚¬, 50 TagessƤtze zu je 80 ā‚¬, verurteilt. Zudem mĆ¼ssen die Angeklagten die Kosten fĆ¼r das Verfahren und die Kosten der Nebenklage tragen.

Der Richter betonte in seiner BegrĆ¼ndung, dass es hier nicht um Lapalien ginge. Die beiden Angeklagten arbeiten an einer Sonderschule und mĆ¼ssten dahingehend besonders fĆ¼rsorglich mit den Kindern umgehen, gerade wenn es um schwerbehinderte Kinder, „die SchwƤchsten in unserer Gesellschaft“ ginge. Das Urteil stĆ¼tze sich hauptsƤchlich auf die detailierte Aussage einer Schulbegleiterin, die der Richter fĆ¼r sehr glaubwĆ¼rdig hielt. Zu Gunsten bei der StrafmaƟfindung kam den Angeklagten, dass sie nicht vorbestraft sind.

Im Schlusswort sagte Richter Weimann, insbesondere an Beate H. gerichtet, im Bezug darauf, dass es sich hier nicht um eine Einzeltat handelt: „Wer sich gegenĆ¼ber den SchwƤchsten unserer Gesellschaft so verhƤlt ist meiner Meinung nach untragbar

Das Urteil ist noch nicht rechtskrƤftig. 

Ɯber weitere dienstrechtliche Konsequenzen, mĆ¼sse laut Schulleiterin die sƤchsische Bildungsagentur  entscheiden. Sie selbst hƤtte alle Seiten zu den VorwĆ¼rfen gehƶrt und den Sachverhalt zur KlƤrung an die zustƤndige Personaldienststelle geleitet, diese mĆ¼ssten entscheiden, da das nicht in ihrem Kompetenzbereich liegen wĆ¼rde.