Der Stadtrat tagt am Donnerstag

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Symbolbild/Archivbild/Sören Müller

Grimma. Am Donnerstag, den 23. Januar, trifft sich 17.00 Uhr der Stadtrat im Rathaussaal, Markt 27, zu seiner ersten Sitzung im neuen Jahr.

Nach den Bürgeranfragen nehmen die Stadträte die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger zum Bebauungsplan Nr. 99 „Wohnbebauung Rathenaustraße, Nerchau“ der Stadt Grimma vor.

Ein Beschluss ist für die 1. Änderung der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Neue Muldenbrücke“ zu fassen. Anschließend liegt der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 „Wohnbebauung Tanndorfer Straße, Kössern“ als Bebauungsplan unter der Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht gemäß § 13b BauGB zur Beschlussfassung vor.

Auch über die Veräußerung des Grundstücks Fremdiswalde 94, Gemarkung Fremdiswalde, Flurstück 137/4 haben die Stadträte zu befinden. Des Weiteren geht es um den Ankauf des Grundstücks Grimma, Dürrweitzschen, Am Festplatz 4 der Gemarkung Dürrweitzschen, Flurstück 45/3. Beim nächsten Tagesordnungspunkt geht es um die Anlage freier liquider Mittel. Schließlich folgen Informationen aus der Verwaltung, den Ortsteilen sowie die Anfragen der Stadträte.