Bebauungsplan zur „Loreley“ Bahren aus 1937 nicht „rechtsverbindlich“

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Symbolbild/pixabay

Grimma/Bahren. Wie das Landratsamt des Landkreises Leipzig mitteilte, wird der aus dem Jahr 1937 stammende Bebauungsplan für das Gebiet der Loreley in Bahren als nicht rechtsverbindlich angesehen.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der dort vorhandenen baulichen Vorhaben können somit nicht auf der Grundlage dieses Bebauungsplans beurteilt werden. Von dem aus dem Jahr 1937 stammenden, nunmehr als nicht rechtsverbindlich erklärten Bebauungsplan waren aktuell ca. nur 70 Prozent der bebauten Fläche abgedeckt. Für den restlichen Bereich hätte somit ohnehin ein Bebauungsplan aufgestellt werden müssen. „Der bereits beschrittene Weg zur Erstellung eines Bebauungsplans wird nunmehr, wie ursprünglich geplant, fortgesetzt.„, teilte die Stadtverwaltung mit.

Hintergrund: Für die Loreley-Siedlung im Ortsteil Bahren steht seit Jahren der Vorwurf illegaler Wohnnutzung im Raum. So wollten damals  Eigentümer den Antrag für den Bau eines Carports stellen, das Landratsamt aber fand keinen Bebauungsplan für die Loreley vor, sodass.  Unbekannte hatten im August am örtlichen Anschlagbrett Dokumenten angebracht. Es handelte sich um den  „Bebauungsplan über das Loreley-Gelände in Bahren“ – genehmigt im Jahr 1937. In Grimma war man über die aufgetauchten Dokumente aus der Nazizeit überrascht. So durchforstete man das Nerchauer Archiv, welches Grimma mit der EIngemeindung 2011 mit übernommen hatte und wurde tatsächlich fündig. „fein säuberlich verpackt“, wie Oberbürgermeister Matthias Berger damals anmerkte.