Rechtsaufsicht sicher: Berger überschreitet in Mutzschen Kompetenzen

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Fotos: Sören Müller

Mutzschen. Die Rechtsaufsicht des Landkreises Leipzigmusste sich mit dem Ortsschaftsrat in Mutzschen auseinandersetzen. Was war geschehen?

Im östlichen Ortsteil Mutzschen Mutzschen hatte Matthias Berger, Oberbürgermeister der Stadt Grimma, vergangenen Mittwoch die kostituierende Sitzung abgebrochen, nachdem vier von sechs anwesenden Ortschaftsräten eine geänderte Tagesordnung ablehnten, ohne Wahl eines neuen Ortsvorstehers. Grund dafür war laut Berger, dass sich die erkrankte Hannelore Blasko, die neben Carsten Graf als Ortsvorsteher kandidiert, nicht vorstellen konnte.Laut Landkreis Leipzig war Berger aber gar nicht berechtigt den Ortschaftsrat weder zu führen noch terminlich einzuberufen. „Konkret für Mutzschen bedeutet dies, dass der OBM weder hätte einladen, noch die Sitzung hätte leiten dürfen. Die Änderung der Tagesordnung war somit ebenfalls nicht rechtmäßig.“ bestätigt Brigitte Laux, Pressesprecherin des Landkreis Leipzig.  Die Ortschaftsräte können auch Personen zum Ortsvorsteher wählen, die nicht in den Ortschaftsrat gewählt wurden, oder sich auch nicht mal dafür zur Wahl gestellt haben, das ergibt sich aus der sächsischen Gemeindeordnung. Das bedeutet, dass die Ortschaftsräte – unabhängig von der Anzahl der Stimmen – denjenigen zum Vorsteher wählen können, den sie für dieses Amt für geeignet halten.

Die Stadt Grimma muss nun mit Konsequenzen rechnen: „Wir werden darauf hinwirken, dass zukünftig der jeweils zuständige Ortsvorsteher zu den Ortschaftsratssitzungen lädt. Dies kann auch unter Verwendung des Kopfbogens der Stadt Grimma erfolgen, jedoch ist die Tagesordnung selbst durch den Ortsvorsteher aufzustellen und die Ladung durch ihn zu unterzeichnen und nicht durch den OBM. Die Erstellung der Ladungen – nach Vorgaben des Ortsvorstehers – und die Versendung kann selbstverständlich weiter durch die Stadt erfolgen. Auf die in der Vergangenheit liegenden Sitzungen wird dies (nach aktuellem Wissenstand) aber keine Konsequenzen haben, da davon ausgegangen werden kann, dass die Einladungen in Abstimmung mit den betreffenden Ortsvorstehern erfolgten, also mit deren Wissen und Wollen.“ so Laux weiter.

Die Vorschriften zur Einladung und Verhandlungsleitung sind Teil des Selbstverwaltungsrecht eines Organes. So wie der Ministerpräsident nicht den Kreistag einberufen und leiten darf, ist dies auch dem Bürger,- oder Oberbürgermeister für die Ortschaftsräte verwehrt. Der Ortschaftsrat ist die kleinste politische Einheit, in denen allgemeine Wahlen stattfinden. Er hat eigene Rechte Aufgaben, die ihm zur Selbstverwaltung zugeordnet sind. Die Ortschaftsräte werden zu wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde gehört, die die Ortschaft betreffen oder von unmittelbarer Bedeutung sind.

Die Stadt Grimma verweist auf die Praxis. Demnach sei es üblich dass die zuständige Mitarbeiterin in der Verwaltung in Abstimmung mit Amtsleitern und Ortsvorsteher die Tagesordnung für die jeweilige Ortschaftsratssitzung zusammenstellt. Das gewähre den Vorlauf für nachfolgenden Ausschuss- und Stadtratssitzungen. Berger unterschreibe, mit dem Wissen, dass eine Absprache erfolgte, diese Einladungen. Seit den ersten Eingemeindungen, würde diese Praxis so gehandhabt. Beschwerden gab es diesbezüglich nach Angaben der Stadt nie. Die Sitzung muss nun wiederholt werden.