Tarifkonflikt in Naunhof: Kompromiss möglich

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Naunhof. Vertreter des dbb (Gewerkschaft) haben am 19. April 2016 ein Gespräch mit Naunhofs Bürgermeister Volker Zocher geführt, um eine Lösung des Konflikts über die Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für die Beschäftigten der Stadt zu erarbeiten. Dabei zeichnete sich mit der stufenweisen Einführung des TVöD eine mögliche Kompromisslinie ab.

Trotz dieser grundsätzlichen Einigkeit gibt es zwischen den Parteien aber noch Differenzen bei der konkreten Umsetzung. Der dbb bleibt bei der Forderung nach einer schnellen Einführung noch im Jahr 2016, wohingegen die Arbeitgeberseite auf Schritten bis 2017 beharrt. Beide Seiten zeigten sich aber zuversichtlich, dass am Ende ein tragfähiger und auch finanzierbarer Kompromiss stehen könne.Die Annäherung zwischen dbb und Bürgermeister war möglich geworden, nachdem die Arbeitgeberseite trotz eines entsprechenden Verbots des Stadtrats zu Gesprächen bereit war. Dieses Angebot hatte die für den 12. und 13. April geplanten Warnstreiks in Naunhof zunächst überflüssig gemacht. „Abhängig ist eine endgültige Lösung davon, dass der Stadtrat seine Blockadehaltung aufgibt“, sagte Jürgen Kretzschmar, der Mitglied der dbb Bundestarifkommission und der Verhandlungskommission für Naunhof ist. „Wir hoffen, dass die Stadtratsmehrheit bald einlenkt und kein weiterer Druck von uns nötig ist. Das würde allen die Wiederaufnahme von Arbeitskämpfen ersparen.“ Für Bürgermeister Zocher könnte das Ganze noch ein Nachspiel haben, denn auch der Landkreis bemängelte die Entscheidung des Stadtoberhauptes ohne Genehmigung mit der Gewerkschaft zu verhandeln. Zocher hingegen beruft sich auf seinen Eid als Bürgermeister Schaden für die Stadt abzuwenden.

Hintergrund:

Seit 1994 haben die Beschäftigten von Naunhof keinen gültigen Tarifvertrag mehr. Die Stadt ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Bezahlt wird nur auf Grundlage einzelvertraglicher Regelungen. Vielfach bleiben die Bezahlung und Arbeitsbedingungen hinter denen der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurück.