Sachsen. Der Bund wird alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 aufheben. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben. Darauf hat sich das Kabinett in seiner heutigen Sitzung verständigt.
Die Corona-Schutz-Verordnung hatte zuletzt lediglich noch Ausnahmen von den nun aufzuhebenden bundesweit einheitlichen Testnachweispflichten sowie eine Maskenempfehlung für den ÖPNV und öffentlich zugängliche Innenräume bei fehlendem Mindestabstand enthalten.
Damit gelten künftig nur noch die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes vorgegebenen Maskenpflichten z. B. für den Besuch von Bewohnern oder Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen. Landeseigene Corona-Regeln – wie etwa die Isolationspflicht für Corona-Infizierte – gibt es bereits seit dem 3. Februar nicht mehr.
Staatsministerin Petra Köpping: »Ich freue mich, dass wir die Corona-Schutz-Verordnung nach knapp drei Jahren und insgesamt 63 Verordnungen auslaufen lassen und damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Normalität gehen können. Die Infektionszahlen haben sich in den letzten Monaten ebenso wie die Fallzahlen in den Krankenhäusern positiv entwickelt.
Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch weiterhin notwendig ist, umsichtig zu sein und gerade in sensiblen Bereichen oder im Umgang mit vulnerablen Gruppen Vorsicht walten zu lassen. Ich empfehle, eine Maske zu tragen, wenn es eng ist. Ich appelliere, bei einem positiven Test auch weiterhin darauf zu achten, dass andere Personen nicht angesteckt werden. Rücksicht ist wichtig.«