Leipzig. Von einem Anbieter eines sozialen Netzwerkes erhielten amerikanische Behรถrden einen Hinweis auf eine mรถgliche Gewalttat durch eine Person an einer Schule.
„Ein User von Snapchat hatte eine Videosequenz hochgeladen, die unter anderem eine Person mit einer Waffe in der Hand in einem Schulklassenzimmer zeigte. Eine dazu verรถffentlichte Textnachricht verdichtete den Hinweis auf eine mรถgliche AMOK-Tat und die damit ausgelรถste Meldung seitens der amerikanischen Behรถrden. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wurden die Informationen รผber das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Sachsen in den frรผhen Morgenstunden an die Polizeidirektion Leipzig รผbermittelt. Erste Ermittlungen identifizierten den Verursacher der entsprechenden Nachrichten in dem Netzwerk als einen 21-Jรคhrigen Leipziger, wohnhaft im Sรผden der Stadt.“, informiert die Leipziger Polizei Donnerstagnachmittag.
Die Polizeidirektion initialisierte demnach umgehend einen Polizeieinsatz mit dem Ziel, den Mann festzunehmen und eine mรถgliche Tatausfรผhrung zu verhindern. Dabei kamen das Spezialeinsatzkommando und Krรคfte der Inspektion Zentrale Dienste zum Einsatz. Die Branddirektion Leipzig wurde zur Unterstรผtzung angefordert. „Gegen 6:50 Uhr konnte die Person gesichert werden. Im Rahmen der weiteren Maรnahmen wurden nunmehr umfangreiche Befragungen mit dem 21-Jรคhrigen sowie in seinem sozialen Umfeld durchgefรผhrt. Alle Beteiligten verhielten sich sehr kooperativ und ermittlungsunterstรผtzend.“
„Im Ergebnis steht nunmehr fest, dass keine Gefahrenlage gegeben war. Die Videosequenz entstand bei einem Projekt in einem Klassenzimmer einer Leipziger Schule, welches von Schรผlern ohne Lehrer durchgefรผhrt wurde. Der 21-Jรคhrige nahm dann spรคter die Verรถffentlichung vor. Im Zuge des Einsatzes wurde die Waffe aus dem Video gefunden und sichergestellt. Es handelte sich um eine Softairwaffe. Der 21-Jรคhrige konnte inzwischen nach Abschluss der notwendigen polizeilichen Maรnahmen entlassen werden. Die Kriminalpolizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“, so die Polizei.
„Wir weisen anhand des Falles daraufhin, dass Videos in sozialen Netzwerken nur mit Bedacht รถffentlich gestellt oder geteilt werden sollten. Die Strafgesetze gelten im Internet genau wie im realen Leben. Videos, auch mit nur scheinbaren Gewaltinhalten, gehรถren nicht ins Internet. Im schlimmsten Fall kรถnnen unรผberlegt hochgeladene Videos, wie hier geschehen, zu einem an der Gefahr ausgelegten Einsatz der Polizei fรผhren.“ So die Polizei abschlieรend.