Grimma. Die „Wohngeldreform 2020“ entlastet Haushalte mit geringem Einkommen stärker bei den Wohnkosten. In den Grimmaer Bürgerbüros ist die Broschüre „Wohngeld 2020 Ratschläge und Hinweise“ ab sofort erhältlich.
Das Heft enthält Kurzinformationen zur Wohngeldreform und die neuen Wohngeldtabellen. Zudem finden Interessierte auf der Website des Bundesministeriums des Innern einen Link zum Wohngeldrechner.
Was ist Wohngeld? Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld? Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten. Anträge auf Wohngeld können bei der Wohngeldbehörde der Stadt Grimma gestellt werden.
Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab? Ob jemand Wohngeldanspruch hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens, Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern).