Waldbrandgefährdung durch Feuer

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Waldbrandfläche im Landkreis Lepzig vom April 2019 Foto: Untere Forstbehörde im Landkreis Leipzig

Landkreis Leipzig. Frühjahr- und Sommermonate sind beliebte Zeiträume, wo verstärkt gesellige Veranstaltungen und Familienfeierlichkeiten im Freien stattfinden. Dabei werden immer wieder Feuerwerke und Lagerfeuer zur Abrundung  der Festlichkeiten bei den Kommunen beantragt. Gleichzeitig kann allerdings das Waldbrandrisiko durch längere Hitze- und Trockenperioden deutlich ansteigen. Der Funkenflug eines offenen Feuers stellt generell ein hohes Gefahrenpotential für angrenzende Waldflächen, aber auch für einzelnstehende Feldgehölze dar.

Um den Schutz dieser wertvollen Landschaftsteile zu gewährleisten, ist bei offenen Feuern grundsätzlich ein Mindestabstand von 100 Metern zum Wald einzuhalten. Das Gleiche gilt für das Abbrennen von Feuerwerken. Diese Regelungen sind im § 15 des Sächsischen Waldgesetzes verankert. Ausnahmen sind streng reglementiert und bedürfen der Genehmigung durch die untere Forstbehörde beim Landratsamt. Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen sollte unbedingt auf eine hinreichende Entfernung zu Bäumen, Hecken und Sträuchern geachtet werden. Die Anwesenheit der Feuerwehr entbindet grundsätzlich nicht von der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sowie der Anzeigepflicht bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Auf Grund der gegenwärtig angespannten Situation sowie der Wettervorhersagen für die nächste Woche werden bis auf weiteres keine Genehmigungen von Feuerstellen und Feuerwerken im Wald sowie in einer Entfernung von 100 m zum Wald durch die untere Forstbehörde erteilt.

Noch ein wichtiger Hinweis: Die meisten Brände (auch außerhalb des Waldes) entstehen durch fahrlässigen Umgang mit Feuer oder glimmenden Gegenständen. Das achtlose Wegwerfen einer Zigarettenkippe aus dem Kfz heraus oder beim Spaziergang kann bereits fatale Folgen haben und immense Schäden anrichten.

Informationen ĂĽber die aktuelle Waldbrandgefährdung ergeben sich aus den Waldbrandgefahrenstufen 1 bis 5. Diese sind fĂĽr den Landkreis Leipzig im Internet unter www.sachsenforst.deeinzusehen. Der westliche und östliche Teil des Landkreises sind dabei in die Waldbrandgefahrenklassen B und C eingeordnet. Hier können auch unterschiedliche Waldbrandgefahrenstufen dargestellt sein. Einen schnellen und unkomplizierten Zugriff auf die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen im Freistaat bietet darĂĽber hinaus die App „Waldbrandgefahr Sachsen“.