Eisflächen auf Stauseen und Flüssen nicht betreten!

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Sachsen. Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen warnt davor, Eisflächen auf Flüssen, Talsperren und anderen Wasserspeichern zu betreten. Durch die schwankenden Wasserspiegel ist das Eis nicht tragfähig. Bei Betreten besteht Lebensgefahr!

Da aus den Talsperren ständig Wasser an Wasserwerke und an die Industrie abgegeben wird, sinkt der Wasserspiegel. Niederschläge im Einzugsgebiet oder Tauwetter sorgen wiederum für einen Wasseranstieg. Wenn sich dann auf Stauseen eine Eisfläche bildet, ist sie durch das ständige Auf und Ab besonders instabil. So können sich bei sinkenden Wasserständen gefährliche Hohlräume bilden. Außerdem sind viele Staumauern mit einer Eisfreihaltungsanlage ausgestattet.

Sie verhindert durch aufsteigende Luftblasen, dass sich eine geschlossene Eisdecke bildet, die die Stauanlage beschädigen kann. Auch Flüsse sind ständig in Bewegung. Deshalb sind sie meistens nicht vollständig zugefroren. Randeis an den Ufern kann leicht abbrechen, da sich durch die ständig wechselnden Wasserstände auch hier Hohlräume bilden. Zugefrorene Flüsse und Seen haben gerade auf Kinder eine große Anziehungskraft. Deshalb sollten Eltern, Lehrer und Erzieher die Kinder unbedingt über die Gefahren beim Betreten von Eisflächen aufklären.

Die Landestalsperrenverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Betreiber von Wehren und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen verpflichtet sind, diese auch bei Frost funktionstüchtig zu halten. Frieren die beweglichen Wehrverschlüsse sowie Steuer- und Regeleinrichtungen fest, können solche Anlagen zu einem Abflusshindernis werden.