Fördermöglichkeiten für Kleinkläranlage jetzt nutzen

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Sachsen. Umweltminister Thomas Schmidt erinnert an die Pflicht, die Abwasserentsorgung bis Ende 2015 dem Stand der Technik anzupassen.

„Mittlerweile entsorgen bereits 94 Prozent der Sachsen ihr Abwasser nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand der Technik“, sagt der Minister. „Für sechs Prozent der Sachsen ist der Stand der Technik noch nicht erreicht. An die Betroffenen, die nicht an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen werden, kann ich nur appellieren, die Fördermöglichkeiten für die Umrüstung oder den Neubau ihrer Kleinkläranlage jetzt zu nutzen und nicht länger zu warten. Die gesetzliche Frist 31. Dezember 2015 bleibt unverändert.“Eine Förderung für die Umrüstung oder den Neubau einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube erhält, wer seine umgerüstete Anlage bis spätestens Ende 2015 in Betrieb nimmt. Für alle Betroffenen gilt daher: Keine Zeit verlieren und jetzt handeln! „Für diesen Endspurt haben wir in diesem Doppelhaushalt noch einmal 23 Millionen Euro eingestellt, um die Bürgerinnen und Bürger gerade im ländlichen Raum bei dieser anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen“, sagt Schmidt. Diese Mittel und Mittel aus Vorjahren stehen für die Förderung des Neubaus oder der Ertüchtigung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe bereit, ebenso von abflusslosen Gruben, damit diese dem Stand der Technik entsprechen. Dabei können die Betroffenen zwischen einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 1 500 Euro für den Neubau und 1 000 Euro für die Ertüchtigung einer Kleinkläranlage für bis zu vier Personen, oder einem zinsgünstigem Darlehen der Sächsischen Aufbaubank mit zehnjähriger Laufzeit und einem Darlehensbetrag mit einer Mindestsumme von 3 000 Euro und maximal 6 000 Euro wählen.Zu den konkret notwendigen Schritten zur Umsetzung der gesetzlichen Pflicht und zur Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten beraten die zuständigen Aufgabenträger vor Ort. Informationen zum Verfahren, zum Antrag, zu den Voraussetzungen und den Fördermöglichkeiten sind in einer Broschüre zusammengefasst, die kostenfrei unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11563 bestellt oder heruntergeladen werden kann. Die Sächsische Aufbaubank bietet eine persönliche Beratung über die Servicehotline „Kleinkläranlagen“ unter Telefon 0351 4910-4960 an.

Jeder Betroffene, der die notwendige Umrüstung auf die Zeit nach 2015 verschiebt, sollte sich darüber bewusst sein, dass diese Entscheidung in der Regel zu einem Verlust der Fördermöglichkeit führen wird. Ob im Einzelfall, wenn der Betroffene die gesetzliche Anpassungsfrist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte, noch eine Förderung erfolgen kann, wird derzeit geprüft. Das könnte zum Beispiel dann zutreffen, wenn die Anlage schon 2014 bestellt, aber nicht rechtzeitig geliefert wurde.

 

Quelle: PM Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft