Was man über die Ortschaftsratswahl in Grimma wissen sollte

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Symbolbild/pixabay

Grimma. In Grimma werden am 9. Juni 2024 Ortschaftsräte gewählt. In der Gemeinde gibt es 13 Ortschaften, für die je nach Einwohnerzahl unterschiedlich große Räte gebildet werden. Die Stadtverwaltung informiert über das Verfahren.

Kandidaten müssen 18 Jahre alt, seit über drei Monaten im Ort wohnhaft sein und keine Gründe für Wahlrechtsausschlüsse haben. Parteien/Wählervereinigungen können je Ortschaft einen Vorschlag ein- reichen, wobei Bewerber in nur einem Vorschlag stehen dürfen. Bis spätestens Donnerstag, 4. April 2024, 18.00 Uhr müssen die Unterlagen persönlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Frau Daria Kunadt, eingereicht werden.

Eine Terminvereinbarung wird empfohlen. Erforderliche Dokumente sind: Wahlvorschlag, Zustimmung, Wählbarkeitsbescheinigung, Niederschrift, Eides- stattliche Versicherung, Bescheinigung des Wahlrechts. Diese sind auf der Homepage www.grimma.de/wahl oder auf Anfrage im Wahlbüro am Markt 17 in Grimma (Tel.: 03437/ 98 58 760; E-Mail: wahlbuero@grimma.de) hinterlegt. Elektronische Formen sind nicht erlaubt.

So läuft die Wahl: Wahlberechtigte haben drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber verteilt werden können. Es gilt das Verhältniswahlprinzip, im Falle eines einzigen Vorschlags oder keiner Bindung an Kandidaten die Mehrheitswahl. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, aktiv an der Wahl teilzunehmen.