Mit den Störchen kommt das Feuerwerksverbot

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Grimma. Der Weißstorch gehörte einst zu den weit verbreiteten Brutvögeln in der Region. Heute ist der Bestand stark zurückgegangen. Im Grimmaer Gemeindegebiet sind es aktuell nur noch sieben Horstpaare.

Die Ursachen für den Rückgang sind verschiedener Natur. Nicht unwesentlich tragen hierzu die zu verschiedensten Anlässen gezündeten Feuerwerke bei. Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Umgebung von Storchenhorsten führt dazu, dass die Tiere in ihrer normalen Lebensweise ernsthaft gestört werden. Die Störungen bei der Nahrungsaufnahme, bei der Balz, beim Schlafen, Brüten und Betreuen des Nachwuchses führt zu sichtbaren Reaktionen, schlimmstenfalls verlassen die Tiere panikartig das Gelege oder die Jungtiere. Nach geltendem Naturschutzrecht ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig und ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen. Im Rahmen der Fortschreibung des sächsischen Artenschutzprogrammes „Weißstorch“ haben sich die Naturschutzbehörden darauf verständigt, dass Feuerwerke im Umkreis von einem Kilometer von besetzten Storchenhorsten im Brutzeitraum bis zum 15. September eines Jahres zu untersagen sind. Dadurch sollen erhebliche Störungen der Brutvorkommen des Weißstorchs ausgeschlossen werden. Schon allein aus dem Grund, dass Störche in der regionalen Kultur eine große Rolle spielen, sollte alles getan werden, diese Vögel zu schützen und auf das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit und Aufzuchtzeit der Jungen zu verzichten. Ein Feuerwerkverbot gilt in Beiersdorf, Döben, Mutzschen, Neunitz, Neu-Neunitz, Nerchau, Gornewitz, Göttwitz, Großbothen, Kleinbothen und Wetteritz. Von Seiten des Sächsischen Umweltministeriums wird darauf hingewiesen, dass eine erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Generell gilt, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände durch Privatpersonen zwischen dem 2. Januar bis zum 30. Dezember eines Jahres beim Ordnungsamt beantragt werden muss. Das nötige Formular ist im Internet unter www.grimma.de hinterlegt.

 

Quelle: PM Stadt Grimma