Sächsische Staatskanzlei prüft Datenschutz-Entscheidung zur Nutzung von Facebook

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Screenshot Facebook

Dresden. Mit Bescheid vom 5. Juli 2023 hat die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte die Nutzung von Facebook durch die Staatskanzlei untersagt. Sie ist der Auffassung, dass Facebook-Fanpages von Behörden nicht datenschutzkonform betrieben werden können. Die Sächsische Staatskanzlei kündigte an, die Entscheidung prüfen zu wollen.

Wir hatten erwartet, dass die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte den Ausgang des Musterverfahrens auf Bundesebene abwartet – so wie dies auch in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Wir werden die Entscheidung nun sorgfältig prüfen und uns intensiv mit der Begründung auseinandersetzen„, erklärte Regierungssprecher Ralph Schreiber am Freitag.

Eine zentrale Rolle wird dabei der an die Staatskanzlei und die anderen Behörden gerichtete verfassungsrechtliche Auftrag spielen, die Bürger zeitnah, angemessen und zielgerichtet zu informieren. Schreiber betonte, dies sei gerade in Zeiten von Fake-News enorm wichtig und geboten. „Auch in Krisensituationen ist eine umfassende und schnelle Information der Bürgerinnen und Bürger zwingend und unerlässlich.“ Dazu gehöre auch der Auftritt bei Facebook. Der Regierungssprecher verwies zugleich darauf, dass das Bundespresseamt im März 2023 Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Anweisung des Bundesdatenschutzbeauftragten erhoben hat, den Betrieb von Fanpages einzustellen. Dieses Verfahren wird als ein Musterverfahren angesehen, um Klarheit für den Betrieb von Fanpages zu bekommen. Eine solche grundsätzliche Rechtsklarheit für alle ist aus Sicht der Staatskanzlei unerlässlich. Schreiber fügte hinzu, nötig sei kein Flickenteppich, sondern eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland.

Hintergrund Die Staatskanzlei kann innerhalb eines Monats Klage gegen die Untersagungsverfügung der Datenschutz- und Transparenzbeauftragten beim Verwaltungsgericht Dresden erheben. Eine Klage würde eine aufschiebende Wirkung entfalten und es der Staatskanzlei ermöglichen, bis zum rechtskräftigen Ausgang des Verfahrens die Fanpages weiter zu betreiben. Hinter dem Vorgehen der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern stehen komplexe Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht, die nicht nur für die Behörden, sondern auch für alle anderen öffentlichen Einrichtungen und auch für die Wirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind.