TagX: Versammlungsbehörde verbietet erste Demo

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Archivbild

Leipzig. Die Stadt Leipzig verbietet eine Demonstration am Samstag.

Die für Samstag, den 3. Juni 2023, angezeigte Versammlung in Form eines Aufzuges unter dem Motto „United we stand – Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!“ wurde gemäß Paragraf 15 Absatz 1 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) durch die Versammlungsbehörde des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig verboten.

Grundlage für das Verbot sei laut Stadtverwaltung die Gefahrenprognosen der Polizeidirektion Leipzig sowie die Lageeinschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen sowie weitere Erkenntnisse der Versammlungsbehörde. Nach den derzeit erkennbaren Umständen sei die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet – auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse könne alleinig ein Versammlungsverbot als geeignete Maßnahme zur Verhinderung eines unfriedlichen Versammlungsverlaufs gesehen werden, heißt es in einer Presseerklärung.

Die Versammlungsbehörde begründet in ihrem Verbotsbescheid umfangreich, dass vorliegend ein unfriedlicher Verlauf der Versammlung zu erwarten sei. Eine unfriedliche Versammlung sei nicht von Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt. Darüber hinaus könne nach der Gefahrenprognose der Polizeidirektion Leipzig eine effektive Gefahrenabwehr ausschließlich über eine Verbotsverfügung gewährleistet werden. Der Beginn der Demonstration war für 17 Uhr in der Wolfgang-Heinze-Straße angemeldet und sollte im weiteren Verlauf den Promenadenring tangieren, einen Verlauf durch die Stadt Leipzig nehmen und auf der Richard-Wagner-Straße mit einer Abschlusskundgebung enden. Ob noch weitere Demonstrationen angemeldet worden sind, ist derzeit noch unklar.