Die Briefwahl für die Oberbürgermeister- und Landratswahlen startete

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Symbolbild/pixabay

Grimma. Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden.

Der Wahlberechtigungsbrief
Der Wahlbenachrichtigungsbrief für die Oberbürgermeister- und Landratswahlen am Sonntag, 12. Juni, wurde den wahlberechtigten Bürgern bis spätestens 22.05.2022 per Post zugestellt.  Alle Personen, die bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, sollten sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen. Sie laufen sonst Gefahr, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können. Die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes enthält einen Antrag für den Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Die Briefwahl
Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief oder formlos (schriftlich, per E-Mail oder persönlich) unter Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums sowie der aktuellen Anschrift können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger bis spätestens 10.06.2022, 16.00 Uhr die Briefwahlunterlagen beantragen. Diese werden Ihnen dann zugesandt. Sie können in aller Ruhe zu Hause ausgefüllt und auf dem Postweg (entgeltfrei) an das Wahlbüro geschickt werden. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Zudem kann bei persönlicher Beantragung der Briefwahl auch in der Briefwahlstelle in Grimma ab 23.05.2022, 09.00 Uhr bis zum 11.06.2022, 12.00 Uhr sofort gewählt werden. Hierzu kommen Sie bitte mit Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief oder einem amtlichen Ausweisdokument in die Briefwahlstelle im historischen Rathaussaal, Markt 27. Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 18.00 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung, Markt 16/17, sein müssen. Der (barrierefreie) Eingang führt über den Markt, der Ausgang befindet sich auf der Rückseite des historischen Rathauses. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweisschilder.

Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
Für die Oberbürgermeister- und Landratswahlen ist es auch möglich, die Zusendung der Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Die Wählerinnen oder Wähler werden Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist bereit zu halten, um den Wahlbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer in das Online-Formular eintragen zu können. Ein telefonischer Antrag zur Übersendung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!

Das Wahlamt weist darauf hin, den Antrag auf Briefwahl rechtzeitig zu stellen, so dass genügend Zeit für die Zusendung der Wahlunterlagen bleibt. Wahlberechtigte, die ihre/n Stimmzettel aus dem Ausland zurücksenden, müssen die längeren Postlaufzeiten einkalkulieren. Wer seine Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen jetzt beantragen möchte, kann dies über das nachstehende Antragsformular auf elektronischen Weg tun.
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