„Blitzmarathon“ im April auch im Landkreis Leipzig

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Sachsen/Landkreis Leipzig. Sachsen beteiligt sich auch in diesem Jahr am bundesweiten „Blitzmarathon“. Während der Aktion sind im Freistaat etwa 480 Bedienstete der Landespolizei an rund 200 Kontrollstellen im Einsatz. Auch zahlreiche Kommunen beteiligen sich wieder, unter anderem auch der Landkreis Leipzig.

Innenminister Markus Ulbig: „Der Blickwinkel auf die Kontrollaktion kann unterschiedlich sein. Entscheidend ist es für mich, das Bewusstsein für die Risiken von Raserei zu schärfen.“ Der „Blitzmarathon“ startet am 16. April um 6 Uhr und dauert diesmal nur bis Mitternacht. Auf diese Verkürzung haben sich die Länder verständigt, weil am 17. April in Köln die zentrale Gedenkfeier für die Opfer des Flugzeugabsturzes in den französischen Alpen stattfindet. In Sachsen ist überhöhte Geschwindigkeit unverändert eine der Hauptunfallursachen.  Bei Unfällen mit zu hohem Tempo kamen 2013 im Freistaat nahezu 100 Menschen ums Leben. Das ist fast die Hälfte aller Verkehrstoten. Beim letzten „24-Stunden-Blitzmarathon“ im September 2014 sind im Freistaat mehr als 100 000 Kraftfahrzeuge gemessen und etwa 5 800 Verstöße festgestellt worden. Erklärtes Ziel der bundesweiten Kontrollen ist es, das Thema „Verkehrssicherheit“ in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Erfolgreich ist die Maßnahme, wenn möglichst wenige Verstöße registriert werden. Der Landkreis Leipzig nimmt auf freiwilliger Basis am Blitzermarathon mit drei Fahrzeugen von 5 – 21 Uhr teil. Obwohl bereits die bloße Ankündigung der Maßnahme ausreichen sollte, Kraftfahrzeugführer zum Überdenken ihres eigenen Fahrverhaltens zu bewegen, erfolgt im Vorfeld überdies die Bekanntgabe einiger Kontrollstellen. Für den Landkreis Leipzig werden folgende Kontrollstellen angekündigt: 

– Frohburg: Von-Fakenstein-Straße,

– Groitzsch: Zeitzer Straße,

– Kleinbardau: S 11,

– Lobstädt: Altenburger Straße,

– Machern: B 6,

– Trebsen: Wurzener Straße

– Zedtlitz: Hauptstraße (B 95)

Die angeführten Kontrollstellen stellen keine abschließende Aufzählung dar, werden vorzugsweise in der Nähe von Schulen und Kindergärten eingerichtet und innerhalb des 24stündigen Kontrollzeitraums zu unterschiedlichen Zeiten sowie ggf. in mehreren Intervallen besetzt sein.