Rindertötung in Großbardau: Rechtsstreit

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Foto: Pixabay/Archivbild Sören Müller

Großbardau. Etwa ein Jahr ist es mittlerweile her als das Landratsamt den Highland- Rinderbestand von Arndt Viehweg auflöste. Die Aktion wurde damals bundesweit heftig umstritten. Bis auf ein Kalb wurden im Juni 2016 77 Rinder durch eine Spezialfirma im Auftrag des Landratsamtes getötet.

Der Vorwurf: tierschutzrechtliche Verstöße!

Konkret wirft man dem Tierhalter folgenden Sachstand vor: „So wurden auf dem Großbardauer Gelände zwei halbverweste Kadaver festgestellt, deren Fehlen in der Herde offensichtlich nicht aufgefallen war. Von einem dritten Tier sind nur noch Knochen vorhanden. Ein Rind wies ein gut sichtbares männerfaustgroßes offenes Geschwür auf, das bereits mit Maden besetzt war und nicht behandelt wurde“ außerdem wurden nach Angaben des Landratsamtes falsche Ohrmarkierungen verwendet. Die kontrollierte Weide am Wasserwerksweg in Grimma, auf der ca. 70 Tiere standen, wies den Angaben nach Stangen und spitze Gegenstände auf, die die Rinder gefährden. Viele Tiere hätten gesundheitliche Probleme gehabt. 

Viehweg selbst wies die damaligen Verstöße von sich und kündigte einen Rechtsstreit an der nach wie vor tobt. Unter Anderem warf er dem Landkreis Tierschutzverstöße während der Maßnahme vor.

Damals hatte das Verwaltungsgericht die Maßnahmen des Landratsamtes in einer Eilentscheidung als vorerst rechtmäßig eingeschätzt, sodass die Maßnahme welche unter Polizeischutz statt fand, nach etwa einer Woche abgeschlossen war.

Auch die Anzeige von Viehweg bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig ist mittlerweile abgeschlossen. Dazu teilte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig, mit: „Das Verfahren wegen angeblicher Verstöße gegen den Tierschutz beim Abtransport der Rinder des Arndt Viehweg im Sommer 2016 ist abgeschlossen. Das Verfahren wurde mit Verfügung vom 30.01.2017 eingestellt, da die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Straftat ergaben.“ Dagegen ging Vieweg bei der Bundesgeneralstaatsanwaltschaft mit einer Beschwerde vor. „Der Beschwerde des Anzeigeerstatters Arndt Viehweg vom 10.02.2017 wurde durch den Generalstaatsanwalt mit Bescheid vom 09.05.2017 keine Folge gegeben.“ Der Staatsanwaltschaft ist außerdem bekannt, dass der Anzeigerstatter prüfen lässt, inwieweit ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch das Oberlandesgericht gestellt werden soll. Weitere Ermittlungsverfahren wegen dieses Sachverhaltes seien derzeit nicht anhängig.

Das Landratsamt ging indes gerichtlich auch gegen Viehwegs Äußerungen in der Öffentlichkeit vor. „Bei dem Verfahren ging es darum, gegen einige verleumderische Behauptungen vorzugehen. Im Vergleich wurden auch einige Behauptungen zurückgezogen, die nicht von der  Meinungsfreiheit – die für Private weit gefasst ist – gedeckt waren.“ so Pressesprecherin des Landkreis Leipzig, Brigitte Laux auf Anfrage. Beispielhaft waren die Aussagen von Viehweg, das bei der Maßnahme die Tiere nicht mit Wasser versorgt wurden, nachweislich war die Grimmaer Feuerwehr damals mit der Wasserversorgung eingesetzt worden.

Weitere gerichtliche Entscheidungen stehen derzeit aber noch aus: „Die Eilverfahren zur Rechtmäßigkeit der Auflösung sind durch, das Hauptverfahren dazu steht noch aus. Es gibt noch mehrere Widersprüche, die bei der Landesdirektion bearbeitet werden.

Dass Tiere aufgrund fehlender Ohrmarken „vernichtet“ werden mussten, aufgrund von Verbraucherschutz und EU-Richtlinien, löste bundesweit eine heftige Debatte über die moralische Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen aus. Die Akte Viehweg ist aber noch lange nicht geschlossen, der überlegt indes ein Buch zu schreiben. Die Maßnahme selbst schlug damals mit über 100.000 € zu Buche, die Summe dürfte sich allerdings durch den Rechtsstreit deutlich erhöhen.