Viel zu tun – der Winterdienst im Landkreis Leipzig

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2012
Winterdienst
Foto: Sören Müller

Landkreis Leipzig. Winterdienst im Landkreis Leipzig bedeutet, knapp 1.200 Straßenkilometer (Bundes-, Staats- sowie Kreisstraßen) befahrbar zu halten, zusätzlich noch viele außerörtliche Geh- und Radwege.

Bei den  Straßenmeistereien in Borna, Großbothen, Wurzen sowie Zwenkau sind dafür acht LKWs, acht Unimogs sowie vier Multicars, ausgerüstet mit Schneeschleudern, -fräse, Seitenräumern sowie Streugeräten im Einsatz. „Aktuell arbeiten 60 Kollegen der Straßenmeistereien mit 20 Fahrzeugen in Schichten. Verstärkt wird diese Flotte durch Fuhrunternehmen mit 42 Arbeitskräften und 21  LKWs und Traktoren.„, informiert der Landkreis. Für einen kompletten Umlauf, also einmal gesamte Straßennetz des Landkreises Leipzig zu bedienen, werden mindestens 3,5 Stunden benötigt.

Winterdienst nach Dringlichkeit
Die Verkehrsbelastung einer Straße entscheidet über die Einsatzpläne im Winterdienst. Straßen in der Dringlichkeitsstufe A sollten werktags bis 6 Uhr und sonntags gegen 8 Uhr befahrbar sein. Für Straßenabschnitte in der Stufe B und C gilt dies ab 8 Uhr werktags und sonn- bzw. feiertags ab 10 Uhr. Detaillierte Wetterberichte und Wetterwarnungen helfen den Straßenmeistereien, Mensch und Technik optimal einzusetzen. Bei den jetzigen Witterungverhälnissen ist Schichtdienst bei den Straßenmeistereien angesagt, Start meist gegen 3 Uhr nachts.

In den letzten 8 Wochen waren die vier Straßenmeistereien insgesamt an 218 Tagen im Einsatz, dabei wurden ca. 3.786 t Salz gestreut. Zum Vergleich: In der gesamten Saison 2019/20 waren es 755 t. Die eigenen Lager sind noch mit etwa 3.200 t Auftausalz gefüllt. Weitere 2.250 t lagern in einer angemieteten Halle, so dass mögliche Lieferengpässe ausgeglichen werden können. Das dürfte die verbleibende Winterperiode abdecken. Die Streugeräte arbeiten nach dem Feuchtsalzprinzip, da sich mit dieser Technologie das Salz wirkungsvoll einsetzen lässt und die Verwehungsverluste geringgehalten werden. Auch im Blick auf den Umwelt- und Gewässerschutz werden die Streumittel werden effektiv eingesetzt.

Räum- und Streupflicht
Auch wenn die Straßenmeistereien im Winterdienst ihr mögliches leisten: Es besteht keine Pflicht, alle Straßen überall und jederzeit von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Dies ist technisch weder mit einem vertretbaren Aufwand möglich noch leistbar. Aus der Verkehrssicherungspflicht hat die Rechtsprechung aber eine Streupflicht für ,,besonders gefährliche Stellen“ der Straße entwickelt. Gemeint sind solche Straßenstellen, die wegen ihrer besonderen Anlage oder bestimmter Zustände nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind. Die sich daraus ergebende Streupflicht besteht grundsätzlich erst nach Eintritt der Gefahrenlage.

Die rechtlichen Grundlagen zum Winterdienst sind im Bundesfernstraßengesetz sowie im Sächsischen Straßengesetz zu finden. Darin heißt es: „Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften die Straßen von Schnee räumen und bei Schnee- und Eisglätte streuen“. Innerhalb geschlossener Ortschaften obliegt der Winterdienst auf den Gehwegen und den öffentlichen Straßen den Gemeinden.

Zankapfel Winterdienst
Ist die – zumindest für Weihnachtszeit – ersehnte weiße Pracht da, sorgt sie schnell bei Anwohnern und Räumdiensten auch für Ãœberdruss. Hier die Liste der größten Ärgernisse:
– Anwohner schippen den Schnee vom Gehweg auf die Straße – ist nicht zulässig!
– Schneepflug kommt und der Schnee landet wieder an seinem Ursprungsort – ist leider fast unvermeidbar, da der Schnee nicht abgefahren werden kann.
– Straßenschnee fliegt in voller Breite auf Fassaden und parkende Autos: Vermeidbar, da die Räumfahrzeuge im Schritttempo durch die Orte müssen. Unvermeidbar, wenn der Durchgangsverkehr auf Situation in Punkt 1 trifft.
– Straße ist morgens nicht geräumt: Für wichtige Straßen ist die Befahrbarkeit der Straße zwischen 06.00 und 22.00 Uhr zu gewährleisten. Das kann aber auch bedeuten, dass bei stetigem Schneefall nach kurzer Zeit die Straße wieder weiß ist, während der Winterdienst seine Runde fortführt.
– Straße ist weiß: Es gibt keinen Anspruch auf eine schwarze Straße im Winter. Befahrbarkeit bedeutet, dass auch mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Desgleichen kann stellenweise Reif- oder Eisglätte nicht ausgeschlossen werden.

Gelassenheit und gegenseitige Rücksichtnahme helfen. Sie können zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, indem Sie:
– Ihr Fahrzeug mit Winterreifen und Schneeketten ausstatten,
– Ihr Fahrverhalten den Witterungsbedingungen anpassen,
– ausreichend Abstand von den Streufahrzeugen halten.
Denken Sie immer daran: Wir fahren für Ihre Sicherheit! Ihre Straßenmeistereien im Landkreis Leipzig

Informationen zur Räumpflicht für Private finden Sie bei der Stiftung Warentest unter https://www.test.de/Winterdienst-Wann-Mieter-und-Eigentuemer-Schnee-schippen-muessen-4780083-0/