Kontaktnachverfolgung ist im Landkreis Leipzig noch sichergestellt – Welche Zahl gilt eigentlich?

Inzidenzwert und Fallzahlen werden vom Landratsamt veröffentlicht

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Symbolbild/pixabay

Landkreis Leipzig. Die Kontaktnachverfolgung hat noch immer oberste Priorität bei der Eindämmung der Corona-Pandemie. Um Infektionsketten zu durchbrechen und andere Menschen zu schützen, arbeiten im Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig aktuell rund 25 Personen auf Hochtouren daran, die Kontakte von positiv getesteten Personen nachzuverfolgen.

In der nächsten Woche werden die Teams erneut aufgestockt, teilte der Landkreis Mittwochabend mit.  Der Arbeitsaufwand sei hoch, aber derzeit gelinge es, alle Kontakte zeitnah nachzuverfolgen. Seit Ausbruch der Pandemie wurden demnach 9400 Kontaktpersonen von rund 550 Infizierten ermittelt.

Zielgerichtete Suche
Wenn das untersuchende Labor dem Gesundheitsamt einen positiven Covid-19-Test meldet, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah Kontakt zur infizierten Person auf um herauszufinden, mit wem die Person in Kontakt stand und wie intensiv diese Kontakte jeweils waren.

Die ermittelten Kontakt werden einer Kategorie zugeordnet:
Kontakte der Kategorie I: all diejenigen, die in intensiverem Austausch zur infizierten Person standen. Sie hatten beispielsweise mindestens fünfzehn Minuten lang „Face-to-Face“-Kontakt oder sogar Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten der infizierten Person. Hier geht das Gesundheitsamt von einem höheren Infektionsrisiko aus.

  • 14 Tage Quarantäne
  • Test frühestens drei Tage nach dem letzten ungeschützten Kontakt
  • Getestet wird unabhängig von Symptomen
  • Ist der Test positiv wird er in die Statistik aufgenommen
  • Bei negativem Test: 14 Tage Quarantäne bleibt, da ein Ausbruch der Erkrankung in dieser Zeit noch möglich ist
  • Parallel wird die Gesundheit dieser Patienten überwacht (Körpertemperaturerfassung und Selbstbeobachtung auf Symptome). Treten Symptome auf, erfolgt umgehend ein weiterer Test.

Bei Kontaktpersonen, die nicht der Kategorie I entsprechen wird immer individuell und situativ entschieden, ob ein Test indiziert ist. Ein Test muss nicht zwingend erfolgen. Die Entscheidung wer getestet wird, treffen die Ärzte immer anhand der jeweiligen Situation. Um die Pandemie einzudämmen stützt sich das Gesundheitsamt auf die drei Säulen und zwar dem Test von Personen mit Symptomen und Kontaktpersonen Kategorie 1,  Isolierung von Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und die Quarantäne von Kontaktpersonen.

Ermittlung und Veröffentlichung des Inzidenzwertes
Festgestellt wird der Inzidenzwert im Gesundheitsamt. Deshalb ist die vom Landkreis Leipzig veröffentlichte Zahl aktuell.„, so das Landratsamt.  Die Werte werden täglich auf  www.landkreisleipzig.de veröffentlich oder sind auch in unserem Ticker im Laufe des Tages abrufbar. Im Landkreis wurde der Inzidenzwert von 50 am 22. Oktober überschritten.

Berechnung der Inzidenz am 22.10.:
Fallzunahme:
am 22.10. -> +  53
am 21.10. -> + 19
am 20.10. -> +  3
am 19.10. -> +  2
am 18.10. -> + 12
am 17.10. -> + 19
am 16.10. -> + 21
129      Summe Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen

Oder: Zahl der Infizierten (fortlaufend) am 22.10. -> 433 Minus die Zahl der Infizierten (fortlaufend) am 15.10. -> 304   =   129  Neuinfektionen
129 dividiert durch die Einwohner des Landkreises (gerundet 250.000) multipliziert mit 100.000 ergibt einen Inzidenzwert von 51,6.

Hinweis: Die Zahl der aktuell Infizierten kann nicht als Berechnungsgrundlage des Inzidenz-Wertes herangezogen werden weil hier längere Zeiträume der Infektion und Krankheit Einzelner mit eingerechnet werden.

In den vergangenen Tagen waren die Zahlen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) nicht deckungsgleich mit denen vom Landratsamt veröffentlichten Zahlen. Das lag an Verzögerungen in der Meldekette. Das RKI fragt die Zahlen nicht bei den örtlichen Gesundheitsämtern ab, sondern zentral bei den Landesuntersuchungsanstalten (LUA) in den jeweiligen Bundesländern. Das Gesundheitsamt meldet vorher die Zahlen ans LUA. Die Meldekette ist also etwas länger. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen. „Bitte bedenken Sie auch, dass es aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens auch bereits in den Gesundheitsämtern zu Verzögerungen kommen kann.