Coronaticker für den Landkreis Leipzig

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Symbolbild/pixabay

Landkreis Leipzig. Hier werden die aktuellen Meldungen zum Landkreis Leipzig und was sonst rund um das Thema wichtig ist, eingestellt.

In eigener Sache: Ab dem 03.04.2022 und dem Wegfall der meisten Coronabeschränkungen wird der Ticker vorerst nur noch sporadisch aktualisiert.

07.02.2023: Sachsen hebt allgemeine Corona-Warnung auf
Sachsen hebt die allgemeine Warnung vor dem Coronavirus auf und schließt sich damit dem Bund sowie vielen anderen Bundesländern an. Alle nicht mehr benötigten Warnungen wurden aus dem System und auch aus den einschlägigen Apps (wie NINA) gelöscht. Auch das Robert Koch-Institut schätzt seit Anfang Februar die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung nur noch als moderat ein.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Auch, wenn die sachsenweite Warnung nun aufgehoben worden ist, sollten die gegebenen Handlungsempfehlungen und die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen, wie beispielsweise Abstand halten, Hygiene beachten, regelmäßiges Lüften, weiter beachtet werden.«
Seit dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen ist ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken-und Testpflichten aufgehoben. Im ÖPNV und in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird das Tragen von Masken empfohlen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten gelten dagegen weiterhin:
•       Für den Zutritt zu Krankenhäusern (einschließlich der dazugehörigen Einrichtungen des Maßregelvollzugs) und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
•       Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Mehr Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html


 

10.01.2023: Kabinett beschließt Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV zum 16. Januar – Umwandlung in dringende Empfehlung
Künftig entfällt in Sachsen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im öffentlichen Personennahverkehr. Die bisherige Maskenpflicht im ÖPNV wird in eine dringende Empfehlung umgewandelt. Eine entsprechende Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hat die Sächsische Staatsregierung beschlossen. Zuvor hatte sich das Sozialministerium mit Expertinnen und Experten im Gesundheitsstab beraten.
Die geänderte Verordnung tritt am 16. Januar 2023 in Kraft.
Staatsministerin Petra Köpping: »Corona-Schutzmaßnahmen dürfen nur mit corona-bedingten Überlastungen des Gesundheitssystems begründet werden. Viele Corona-Indikatoren zeichnen derzeit ein positives Bild. Daher wandeln wir die Maskenpflicht im ÖPNV in eine dringende Empfehlung um. Gleichzeitig werden wir die Lage natürlich weiterhin kontinuierlich beobachten, etwa in Bezug auf die neue Omikron-Subvariante in den USA. Bei Bedarf können wir jederzeit reagieren.«

Unverändert gültig bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske z. B. in Obdachlosenunterkünften oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung.
Von der Änderung unberührt bleiben auch die im Infektionsschutzgesetz bundesweit festgeschriebenen Regelungen, wie
•       die FFP-2-Maskenpflicht im Fernverkehr für Fahrgäste,
•       das Tragen einer FFP-2-Maske für Patienten und Besucher in Gesundheitseinrichtungen, z. B. Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen oder Tageskliniken sowie
•       die FFP-2-Masken- und Testnachweispflicht für das Betreten von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
Die geänderte Verordnung wird in den kommenden Tagen unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/