A14 Grimma: Abfahrten sollen provisorische Ampelanlagen bekommen

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Foto: Sören Müller (Archiv)

Grimma. Immer wieder knallt es in den Kreuzungsbereichen der A14 Anschlusstelle in Grimma.  Das soll sich nun ändern.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) beabsichtigt den Ausbau der Bundesstraße 107 in und nördlich von Grimma einschließlich des Anbaus eines Radweges sowie den Ersatzneubau der Brücke über die Autobahn.“Damit sollen an den Anbindepunkten der Anschlussstelle Grimma an die B 107 leistungsfähige und sichere Kreuzungen geschaffen werden, welche sich bisher als Unfallhäufungsstellen herausstellten.“ teilte Franz Grossmann, Pressesprecher der Behörde auf Anfrage mit.

Im Auftrag des LASuV wurde 2019 eine Verkehrsuntersuchung im beabsichtigten Ausbauabschnitt der B 107 zwischen dem Kreisverkehr (B 107/ Hengstbergstraße/ Seumestraße) und der Einmündung der Gemeindestraße in Richtung Bahren durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die bestehenden Kreuzungen mit den Zu- und Ausfahrten zur Autobahn in den verkehrlichen Spitzenstunden ohne Ampel keine ausreichende Verkehrsqualität leistungsfähig erbringen können.„, so Grossmann weiter.

Diese Bewertungen ändere sich laut LASuV bei Betrachtung des Prognosehorizontes 2030 (trotz geringfügig sinkenden Gesamtverkehrsbelastungen, dafür mit erhöhten Schwerverkehrsaufkommen) nicht signifikant. Besonders kritisch stelle sich die Kreuzung nördlich der Autobahn dar, weil baulich keine Linksabbiegestreifen vorhanden sind.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit ist daher an diesen beiden Kreuzungen der Einsatz von temporären Ampeln vorgesehen, die ohne bauliche Anpassungen der Verkehrsanlage auskommen. Die Realisierung der temporären Ampeln erfolgt frühestens 2021.

Auf Basis der Verkehrsuntersuchung erfolgen ab Ende 2020 vertiefende Planungen zum Ausbau der Kreuzungsbereiche. Im Rahmen der sogenannten Vorplanung werden zudem mögliche Umbauvarianten untersucht. Diese Varianten (Trassierung, verschiedene Kreuzungslösungen, Radverkehrsführung etc.) werden gegenübergestellt. Mit der bestätigten Vorzugsvariante wird anschließend der Vorentwurf und nachfolgend die Genehmigungsplanung durchgeführt. In Abhängigkeit aller Planungs-, Prüf- und Genehmigungszeiträume könne die Behörde derzeitig noch keine belastbaren Aussagen zu einem möglichen Realisierungshorizont der Gesamtmaßnahme machen.