Landesdirektion Sachsen gibt Doppelhaushaltssatzung 2017/2018 des Landkreises Leipzig zum Vollzug frei

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Foto: pixabay

Dresden/Borna. Mit Bescheid vom 10. Februar 2017 hat die Landesdirektion Sachsen die vom Kreistag des Landkreises Leipzig am 7. Dezember 2016 beschlossene Doppelhaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zum Vollzug freigegeben.

Der Haushaltsplan 2017 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 425 Mio. Euro. Für Investitionen sind Auszahlungen i. H. v. ca. 4,3 Mio. Euro vorgesehen, wobei vor allem der Schul- und der Straßenbau sowie die Erneuerung der Hard- und Software in der Verwaltung finanziert werden soll. Im Haushaltsjahr 2018 erhöht sich das Volumen des Ergebnishaushalts auf ca. 433 Mio. Euro. Nur im Haushaltsjahr 2018 soll ein Kredit von 0,6 Mio. Euro aufgenommen werden. Der Umlagesatz für die Kreisumlage im Jahr 2017 beträgt 32,27 v. H., der des Jahres 2018 33,69 v.H.. Er hat sich somit gegenüber dem Kreisumlagesatz des Vorjahres (31,57%) erhöht.

Den Haushaltsausgleich erreicht der Landkreis Leipzig in beiden Haushaltsjahren mit Hilfe der weiterhin geltenden Übergangsregelung des § 131 Abs. 6 der Sächsischen Gemeindeordnung zur Einführung der Doppik bei kommunalen Haushalten. Der Gesetzgeber hatte die Regelung kurz vor Jahresende 2016 verlängert. Infolge der Doppelhaushaltssatzung gilt diese nunmehr für den Landkreis Leipzig bis Ende des Jahres 2018.

So ist der Landkreis Leipzig nach den beschlossenen Haushaltsplänen 2017 und 2018 in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Landesdirektion Sachsen konnte daher die Aufnahme von neuen Krediten in der beantragten Höhe genehmigen. Unter Einberechnung geplanter Kredittilgungen wird die Pro-Kopf-Verschuldung (Einwohner zum Stand 31. Dezember 2015: 258.408) zum Stand 31. Dezember 2017 auf rd. 153 Euro und zum Stand 31. Dezember 2018 auf rd. 142 Euro sinken.

Die kritische Verschuldungsgrenze von 250 EUR pro Einwohner wird auch mittelfristig nicht überschritten.
Als problematisch im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Leipzig bewertet die Landesdirektion Sachsen die ab 2018 ausbleibende Erwirtschaftung von Nettoinvestitionsmitteln.
Das geplante jährliche Abschmelzen der liquiden Mittel zeigt, dass der Landkreis in den kommenden Jahren von seinen Reserven zehren wird. Daher muss der Landkreis Leipzig seine Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft so gestalten, dass die dauernde Leistungsfähigkeit im Finanzplanzeitraum gesichert werden kann. Infolgedessen wurde die Genehmigung der Landesdirektion Sachsen mit Auflagen verbunden. So wurde dem Landkreis Leipzig unter anderem aufgegeben, seine freiwilligen Aufgaben in Bezug auf die Höhe zu überprüfen.

Quelle: PM Landesdirektion Sachsen