Reichsbürger sorgen auch bei Landkreisbehörden für viele Fragezeichen

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Symbolbild/pixabay

Landkreis Leipzig. Die Zahl der registrierten „Reichsbürger und Selbstverwalter“ beläuft sich in Sachsen auf rund 1.600 Personen und auch im Landkreis Leipzig gibt es sie.

Sie lehnen in der Regel den Staat als Solches ab und sorgen auch bei den Behörden für Probleme. Wir haben beim Landratsamt nachgefragt.

Die Recherche im Haus zu den sog. Reichsbürgern war recht aufwendig, da es nahezu bei allen Ämtern Berührungspunkte oder Hinweise darauf gibt. Es handelt sich um ein gesellschaftliches Phänomen, das sich sehr unterschiedlich zeigt. Es gibt daher keine Zahlen, wie viele Einwohner den sog. Reichsbürgern zugeordnet werden können. Auch im Waffenrecht werden jeweils nur die Einzelfälle geprüft.“ so Pressesprecherin Brigitte Laux.

Seit dem 1. Dezember 2016 sind Reichsbürger und Selbstverwalter auch ein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. „Reichsbürger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen – u. a. unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen.“ so das LfV.

Die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter eine vorallem die fundamentale Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung. Für die Verwirklichung ihrer Ziele tritt sie aktiv ein, z. B. mit Werbeaktivitäten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegenüber den Gerichten und Behörden der Bundesrepublik Deutschland.

Bestrebungen, die eine derart grundsätzliche Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Gesetze und Institutionen beinhalten, bieten für den sächsichen Verfassungsschutz „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen.“ Nur ein Teil dieser Bestrebungen könne dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet werden. Reichsbürger und Selbstverwalter seien demnach eine Gruppe, der neben durch materielle Gründe motivierte Personen auch ein erhebliches Potenzial an verschwörungstheoretisch geprägten und waffenaffinen Menschen angehören würden.

Sie suchen vor allem die Konfrontation mit der öffentlichen Verwaltung und versuchen, auf Grundlage ihrer Behauptungen den Ablauf des Verwaltungshandelns zu behindern. Dafür greifen sie auf umfangreiche Musterschreiben aus dem Internet zurück, mit denen sie die Behörden regelrecht fluten. Im Falle eines persönlichen Kontakts mit Behördenmitarbeitern schrecken Reichsbürger und Selbstverwalter häufig nicht vor Beleidigungen, Bedrohungen und körperlichen Übergriffen zurück. Insbesondere Waffenbesitzer können in diesem Zusammenhang eine besondere Gefahr darstellen.

Diese Wahrnehmung kann auch das Landratsamt bestätigen. Die Erfahrung der einzelnen Ämter mit Menschen, die die Existenz der Bundesrepublik bestreiten, reichen demnach weit über 10 Jahre zurück, also viel länger als dieses Phänomen öffentlich wahrgenommen wird. „Im Fokus stehen vor allem die Bußgeldstelle sowie der Bereich der Finanzverwaltung für die offenen Forderungen. Damals, zu Zeiten der Thermofaxgeräte, ringelten sich morgens oft meterlange  Papierschlangen in den Bürofluren.

Mittlerweile sei es aber eher ruhig geworden. Gleich geblieben sei aber der Umfang der Anschreiben, kaum eines soll unter 20 – 30 engbedruckte Seiten sein. „In den Anfangszeiten formulierten die Schreibenden noch ihr konkretes Anliegen und versuchten die Nichtexistenz mittels Textbausteine zu begründen. Mittlerweile werden einfach umfangreiche Schriftsätze aus dem Internet kopiert und gesendet.“ so Laux.

Für die Behörde heißt dies stets zu prüfen: Welchen Vorgang betrifft das Schreiben? Ist dies z.B. ein relevanter Beitrag zum Sachverhalt Sache oder als Widerspruch zu werten? „Dies ist zwar sehr arbeitsaufwendig, aber wichtig, damit rechtlich und inhaltlich alles berücksichtigt wird. Auch die Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft (sog. gelber Schein) sind massiv zurück gegangen. Diese werden nur erteilt, wenn es einen besonderen Bedarf dafür gibt. Das können z.B. Adoptionen mit Auslandsbezug oder auch Gerichtsverfahren sein.“ erklärt die Pressesprecherin.

Üblicherweise wenden sich Reichsbürger gegen Bescheide oder Rechtsregeln, die sie belasten. Aber auch die Ämter, die für Sozialleistungen zuständig sind, sind Zielscheibe. „Viele Anhänger der Reichsbürger, Selbstverwalter und anderen Gruppen lehnen zwar die Zahlung von Steuern ab, nehmen aber die Leistung der Gemeinschaft gerne in Anspruch. Oft wird bereits die Zuständigkeit  der „Firma JobCenter“ abgelehnt. Aber die Leistungen sollen – gerne unter Vorlage von Phantasieausweisen – gezahlt werden. Diese stünden ihnen, so die Antragsteller, nach den ehemaligen Reichsrecht, den Militärgesetzen der Alliierten, der Haager Landkriegsordnung, der UN-Charta und anderen Grundlagen zu.“

Aber auch die Mitarbeiter der Landkreisbehörden werden teilweise persönlich angegriffen oder bedroht: „Den Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern wurden in den letzten Jahren regelmäßig mit Anzeigen beim Gerichtshof für Menschenrecht in Den Haag oder Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe durch Inkassounternehmen aus Malta gedroht. Ebenfalls belastend sind Telefonate und Besuche, die regelmäßig in endlosen oft auch aggressiven Diskussionen ausarten. Hier einen guten Weg zu finden, diese freundlich oder zumindest höflich zu beenden, ist erfahrungsgemäß schwierig und teilweise unmöglich.“

Die Reichsbürger lehnen nicht nur die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ab. Vielen ist bewusst, dass es eine Organisation des Gemeinwesens geben muss, um die Daseinsvorsorge (also Kitas, Schulen, Sozialleistungen, Straßen, ÖPNV, Müll, Polizei und Ordnung, Baurecht, Wasser-/Abwasser…) in irgendeiner Weise sicher zu stellen. In diesem Zusammenhang erreichten den Landkreis schon folgende „Unterlagen“ bzw. Schreiben. Urkunden zur Stammes- und Staatsgründungen oder Neubildung von Gemeindeverbänden/ Beschlüsse von Interimsvorständen diverser Gebietskörperschaften/ Amtsblätter des Deutschen Reiches mit den unterschiedlichsten Bezeichnungen/ Willenserklärungen und Vertragsentwürfe zur Regelung von Austritten/Diverse Bekanntmachungen zu Naturrechten und Freiheitlichkeit.

Unter dem Sammelbegriff Reichsbürger und Selbstverwalter finden sich sehr unterschiedliche Überzeugungen. Was im direkten Kontakt mit diesen Menschen immer bleibt, sind Ratlosigkeit und viele Fragezeichen. Die Aufgabe und auch Kunst der Ämter besteht darin, nach Recht und Gesetz zu handeln und das mit Menschen, die sich auf ein völlig anderes Weltkonstrukt berufen. Auch diese Menschen haben Anspruch auf Sozialleistungen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, aber eben auch die Pflichten, die sich aus der Gemeinschaftsordnung ergeben.“ so Brigitte Laux abschließend.