Strafbefehl Baumfällungen: Grimmas Oberbürgermeister wehrt sich gegen Geldstrafe und bezieht Stellung

0
4171

Grimma. Der Oberbürgermeister von Grimma, Matthias Berger, soll laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig beziehungsweise des Amtsgerichts Grimma wegen leichtfertiger (fahrlässiger) Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete eine Geldstrafe von 14.000 Euro zahlen. Dagegen wendet sich Matthias Berger mit einem Einspruch.

Oberbürgermeister Berger: „Alles was unser Bauhof im Zuge der Wiederaufbau- und Beräumungsmaßnahmen nach der Flut 2013 im Bereich der Hängebrücke gemacht hat, dient dem Hochwasserschutz. Die Mitarbeiter des Bauhofes waren angewiesen, umsturzgefährdete Bäume zu entfernen, um den Bereich abflusstechnisch zu optimieren und um Verklausungen durch bei wiederkehrenden Hochwassern entwurzelte Bäume vorzubeugen. Die Mitarbeiter des Landkreises waren mehrfach vor Ort und haben die forstliche Genehmigungsfreiheit gegenüber dem Bauhofleiter bestätigt. Warum die Durchforstung der nur mit Wildwuchs bestockten und mit 0,6 Hektar relativ kleinen Fläche am Rande des Stadtwaldes, gelegen zwischen Badestelle, Sportplatz und Hängebrücke den Stadtwald ökologisch gefährden soll, erschließt sich mir nicht. In den letzten Jahren wurden intensivste, großflächige Baumfällmaßnahmen im Stadtwald durchgeführt und diesbezüglich gab es keinerlei Einwendungen durch den Landkreis. Nach der ersten Intervention bezüglich der jetzt kritisierten Durchforstungsmaßnahmen durch den Landkreis wurden die Maßnahmen durch uns gestoppt und zwei Gutachten zu noch am Standort befindlichen umsturzgefährdeten Bäumen in Auftrag gegeben. Aufgrund der Eindeutigkeit dieser Gutachten wurden wir dann sogar vom Landratsamt aufgefordert, die Bäume zu fällen. Aus meiner Sicht handelt das Landratsamt widersprüchlich. Deshalb kann ich die Geldstrafe nicht akzeptieren.“ Wir hatten bereits gestern ausführlich berichtet.<Link