Berger wehrt sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Umweltgefährdung! Widerspruch gegen Strafbefehl ! Holzfällstreit geht in neue Runde

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Grimma. Im Frühjahr 2014 wurden auf der Stadtwaldseite größere Baumfällarbeiten auf Anweisung des Oberbürgermeisters durchgeführt. Das Thema sorgte öffentlich für Unmut aber auch für Zuspruch. Mittlerweile wurde ein Strafbefehl mit einer fünfstelligen Geldstrafe erlassen welche der Oberbürgermeister nun anfechten wird. 

Holzeinschlag Grimma 300x336Rückblick: Im vergangenem Jahr wurden unterhalb der Hängebrücke diverse Bäume gefällt. Einige Bürger hatten Monate zuvor eine Bereinigung des Schandflecks, welcher vollständig überwuchert war, gefordert. Die Baumfällungen am Mulde-Ufer der Stadtwald-Seite haben dann zu einem erbitterten Streit zwischen der Stadt Grimma und dem Landratsamt geführt, welcher dann auch seitens dem zuständigem Umweltamt dem Staatsanwalt übergeben wurde. Der Vorwurf seitens des Umweltamtes war, dass durch OBM Berger der Hartholzauwald, ein FFH-geschützter Lebensraum, teilweise beseitigt wurde. Berger selbst hatte damals allerdings keinen Baum eigenhändig gefällt, der Bauhof wurde durch die Anweisung von Berger mit dieser Aufgabe betraut.

Das Landratsamt sei in keiner Weise einbezogen gewesen – lässt sich der damalige Erste Beigeordnete, Wolfgang Klinger, in einer Tageszeitung zitieren. Es habe keine Anfrage oder Antrag gegeben. Dem widersprach nun vehement die Stadtverwaltung. Demnach seien drei Mitarbeiter des Landratsamtes bei den Durchforstungsmaßnahmen sogar persönlich vor Ort gewesen Auf Anfrage von Medienportal Grimma wird dies nun vom Landkreis ebenfalls teilweise entkräftet: „Es gab Hinweise auf Fällungen. Daraufhin hatte das Umweltamt des Landkreises bei der Stadtverwaltung Grimma und auch vor Ort nach Art und Umfang der forstlichen Maßnahmen im Stadtwald nachgefragt. Dabei wurden die Mitarbeiter der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass ein großflächiger Baumeinschlag mit uns abzustimmen sei. Das Umweltamt erhielt mehrfach die Information von der Stadtverwaltung, dass sich der Einschlag auf einzelne, zulässige Pflegemaßnahmen und Einzelbaumentnahmen beziehe. Bei einer Kontrolle vor Ort am 17.02.2014 wurde festgestellt, dass etwa 5-10 Bäume unterhalb der jetzt kahlgeschlagenen Flächen Richtung Pöppelmann Brücke beseitigt wurden. Dies entspricht ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Maßnahmen. Nachdem wir darauf hingewiesen wurden, dass weitere Bäume gefällt worden seien, gab es am 25.02.2014 eine weitere Kontrolle, bei der ein Kahlschlag in erheblichem Ausmaß festgestellt wurde. Für diese Maßnahme gab es weder einen Antrag noch eine Genehmigung. Wenn das Umweltamt eine mögliche Umweltstraftat feststellt, ist eine Anzeige zwingend.“ So der Landkreis heute in einer Stellungnahme.

Bürgermeister Matthias Berger verteidigte den Eingriff damals wie heute. Im Hochwasserfall verfangen sich gerade in dem Bereich große Mengen an Treibgut welche den Abfluss unter Umständen verringern und Staupotenzial haben.Auch kann man erkrankte Bäume im Bestand wohl kaum Leugnen, schließlich wurden später auf Anweisung des Landratsamt im selben Bereich noch vereinzelte Bäume gefällt (siehe unten). “Ich bin tief betroffen vom Verhalten des Landkreises. Statt unserer Stadt beim Hochwasserschutz zu helfen, wird unter Behauptung angeblicher Unkenntnis die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Sich nun hinter einer angeblichen Unkenntnis zu verstecken, ist einfach heuchlerisch.“ So Berger in einem Interview mit Muldental Nachrichten vor gut einem Jahr.

Zwischenzeitlich wurde seitens des staatlichen Forstamtes die Genehmigungsfreiheit nach sächsischem Waldgesetz bestätigt. Der Landkreis ließ die Streitfrage in Sachen der abgerodeten Fläche indes, lt. Augenzeugen, mittels Hubschrauber ausmessen, da die Schätzungen der Fläche zwischen 0,5ha und 3,5ha weit auseinander gingen. Ob dies verhältnismäßig, in Bezug auf Kosten und Umweltfragen zum Einsatz eines Hubschraubers, ist, wäre hier allerdings fraglich. Der Landkreis selbt bestätigte uns diesen Einsatz nicht, dementierte dies aber auch ebenso wenig,allerdings wurden im bezug auf die Fläche explizit Luftaufnahmen genannt. Zudem wurde die Fläche mittels GPS nocheinmal so exakt wie möglich durch den Landkreis vermessen, der Sportplatz, welcher ebenfalls mit bodennahen Gewächsen überwuchert war, wurde dabei nicht berücksichtigt. im Ergebnis sollen es zwischen 0,6 und 0,7 ha gewesen sein. So der Landkreis. erlaubt wären dabei 0,5ha gewesen. Der Streitpunkt bezieht sich damit auf 0,1 – 0,2 ha (1000 – 2000 m²) einer nicht zu-betonierten Fläche. Im Vergleich 2 -4 Basketballfelder (1x420m²) (ink.etwaiger erkrankter Bäume).

Bis zum 27. März 2014 mussten dann am besagten Standort auf Erlass des Landratsamtes weitere Bäume gefällt werden, das Landratsamt forderte schnellstmögliche Umsetzung. „Zur Herstellung der Verkehrssicherung müssen weitere umsturzgefährdete Bäume im Bereich Stadtwald, ehemaliger Sportplatz und Hängebrücke gefällt werden. Seitens des Landratsamtes – Untere Naturschutzbehörde – des Landkreises Leipzig wurde die Zustimmung erteilt. Eine besondere Gefahrensituation besteht im Stadtwald im Bereich des Abganges Hängebrücke durch eine Schwarz-Pappel-Hybride, deren Wurzelsystem etwa zur Hälfte unterspült ist. Die Entfernung weiterer teilweise unterspülten und kranken Bäume ist zur Vermeidung von Verklausungen (Stauungen) zwingend notwendig.
Laut Aussage des Landratsamtes musste die Fällung bis zum 27. März erfolgt sein.

Aktuell wurde seitens des Amtsgerichts ein Strafbefehl mit einer 5-stelligen Geldstrafe gegen Berger privat verhängt, welchem er nun mittels Rechtsbeistand widerspricht. Berger wehrt sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Umweltgefährdung weil er die Sachlage anders einschätzt und das Urteil als falsch erachtet. Theoretisch hätte er die Geldstrafe klanglos tolerieren können und vermutlich hätte wohl niemand mehr nach dem Stand gefragt aber Berger, gewohnt kämpferisch, lässt sich das Ganze nicht gefallen und nimmt bewusst in Kauf, dass es hier womöglich wieder öffentliche Diskussionen um seine Person geben wird. Er möchte beweisen dass es eben keine Umweltgefährdung gab und die Geldstrafe zu Unrecht im Raum steht.

Derartige Vergleichsfälle gibt es wohl nicht, sodass mit einem Grundsatzurteil zu rechnen sein könnte, sofern der zuständige Richter einen Verhandlungstermin ansetzt.

Aktuell stehen noch einige Bäume am umstrittenen Standort, welche aber mittlerweile durch Bieberfrass in starke Mitleidenschaft gezogen wurden, so dass es nur noch eine Frage von Tagen ist, bis diese ebenfalls umstürzen. Diesmal wird quasi naturgefällt, ohne Anweisung. 

Heute ist die freigelegte Fläche ein Stadtstrand, welcher auch schon früher als Solcher am besagten Standort genutzt wurde. Auf Facebook wurde diese Sanierungsmaßnahme damals überwiegend begrüßend kommentiert.
Die bevorstehenden Bürgermeisterwahlen dürfte das Ganze indes wohl kaum schädigen, schließlich ist Berger momentan als Einziger Kandidat gesetzt und darf auf eine breite Zustimmung in der Bevölkerung hoffen, mit oder ohne Urteil gegen ihn. (23:57 Uhr Anmerkung: Heute wurde bekannt, dass es wohl einen weiteren Kandidaten auf das Amt des Bürgermeisters gibt, wir prüfen aktuell die Richtigkeit)

Die Stadt Grimma hatte bereits in der Vergangenheit ständig Probleme, Hochwassermaßnahmen umzusetzten, Naturschutz und Denkmalpflege bereiten der Stadt immer wieder lange Bearbeitungszeiten, so zB. auch in Golzern und dem Abriss der Papiermühle. Der Stadt wurde bereits 2013 Untätigkeit im Bezug auf eigene Tätigkeiten beim Hochwasserschutz vorgeworfen, obwohl die Hauptentscheidungsträger nicht in Grimma sitzen. Das letzte Hochwasserereignis ist nun gut 1,5 Jahre her, das nächste kommt bestimmt, ohne amtliche Anmeldung! Papier scheint geduldig zu sein, die Mulde hingegen nicht. Ob Berger in dem Fall über das Ziel hinaus geschossen ist oder seine Entscheidung rechtlich korrekt war, wird sich zeigen, wir werden das Ganze jedenfalls für euch weiterhin begleiten.