Schmierfinken in Grimma unterwegs

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Symbolbild/pixabay

Grimma. Telefonisch wurde der Polizei mitgeteilt, dass ein unbekannter „Künstler“ seinen Drang nach Schmierereien „An der Holzecke“ ausleben musste.

Dazu benutzte er mehrere Eingangstüren bzw. deren Glasscheiben und „verzierte“ sie mittels eines Eddingstiftes. Als wäre die Sachbeschädigung nicht bereits Untat genug, erfüllte die Motivwahl gar den qualifizierten Tatbestand des § 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.