Schulneubau wird teurer

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Foto: Stadt Grimma
Foto: Stadt Grimma

Grimma/Böhlen. Der Stadtrat beschloss am Donnerstag mit der 1. Ergänzung zum Baubeschluss die Erhöhung der Baukosten und die Freigabe von Geldmitteln für die weiterführende Planung.

Hintergrund: Der Baubeschluss der Stadt Grimma für den Neubau Oberschule Böhlen mit Gesamtkosten von 8,4 Millionen Euro erfolgte im Sommer 2015. Die Baugenehmigung lag ein Jahr später vor. Im September 2016 stellte die Stadt Colditz einen Antrag auf ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG). Die Nichtigkeit des Bebauungsplans war das Ziel. Zwei Monate später erhob Colditz Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung. Im Dezember 2016 stellt die Stadt Colditz vor dem Verwaltungsgericht  Leipzig einen Antrag auf Anordnung des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Baugenehmigung. Ziel war die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches. Erst im Juni 2018 wies das Oberverwaltungsgericht Bautzen den Antrag der Stadt Colditz zurück, die Revision wurde nicht zugelassen. Die 1-monatige Beschwerdefrist gegen die Nichtzulassung der Revision beginnt nach dem Zugang des schriftlichen Urteiles des OVG Bautzen. Derzeitig liegt das Urteil des OVG Bautzen noch nicht vor, die Beschwerdefrist hat dementsprechend auch noch nicht begonnen. Eine Beschwerde zum Beschluss des OVG Bautzen von der Stadt Colditz sei möglich, die Zulassungsbedingen sind jedoch sehr hoch.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem VG Leipzig wird erst entschieden, wenn vom OVG Bautzen das o.g. Urteil vorliegt, die erteilte Baugenehmigung vom 15.07.2016 hat damit vorläufig Bestand.

Mit der Beschlussfassung im Stadtrat sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den Neubau im 3. Quartal 2021 in Nutzung zu übergeben. Um den  Bauablaufplan zu realisieren, sei es notwendig die entsprechende Planungsleistung zu beauftragen. Das Honorar dieser Leistung für alle Planer betrage 480.000 Euro brutto, erklärte die Stadtverwaltung Grimma.

Durch die Verzögerungen veränderte sich dementsprechend der Baubeginn des Neubaus. Die prozentuale Baukostensteigerung wurde mit dem Baukostenindex (BKI) ermittelt. Die Preissteigung beträgt ca. 14 Prozent ausgehend von 3. Quartal 2015 zum 3. Quartal 2019. Aufgrund dieser statistischen Steigerung wurde die Kostenermittlung vom Baubeschluss angepasst. Um die Erhöhung der Baukosten zu finanzieren wird nach der Beschlussfassung ein Mehrkostenantrag bei der SAB gestellt, die Beurteilung erfolgte durch eine baufachliche Stellungnahme des SIB mit einem abschließenden Änderungsantrag.