Sächsischer Feuerwehrmann nach Blitzerfoto in Baustelle freigesprochen

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Symbolbild/pixabay

Eilenburg. Ein Feuerwehrmann aus Taucha ist vom Amtsgericht Eilenburg vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen worden. Der Mann war während einer Einsatzfahrt in einer Baustelle mit 69 Stundenkilometern geblitzt worden.

Nach Angaben des Gerichts lag die gemessene Geschwindigkeit zwar über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Allerdings stellte das Gericht fest, dass die betreffende Tempo-30-Beschränkung an der Kontrollstelle nicht wirksam angeordnet worden war. Deshalb sei für die rechtliche Bewertung nicht die ausgeschilderte Geschwindigkeit von 30 km/h, sondern die innerorts allgemein geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h maßgeblich gewesen.

Damit reduzierte sich die relevante Geschwindigkeitsüberschreitung von ursprünglich 39 auf 19 km/h. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass diese Überschreitung durch die Sonderrechte der Feuerwehr während einer Einsatzfahrt gedeckt gewesen sei.

In der Urteilsbegründung verwies das Amtsgericht darauf, dass für jedes Verkehrsschild eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Behörde erforderlich sei. Diese legt fest, welches Schild an welcher Stelle aufgestellt werden darf. Die zum Zeitpunkt der Messung gültige Anordnung habe an der fraglichen Stelle jedoch keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vorgesehen.

Zugleich stellte das Gericht fest, dass der Feuerwehrmann bei seiner Einsatzfahrt die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt habe. Die Inanspruchnahme der Sonderrechte sei unter den konkreten Umständen angemessen gewesen. Ob diese Beurteilung bei einer wirksamen Anordnung der 30 km/h ebenso Bestand hätte blieb in der Mitteilung des Gerichts offen.