Sachsen. Das sรคchsische Kabinett hat am Dienstag den Wahlttag bestimmt.
Am 1. September 2024 wird der achte Sรคchsische Landtag gewรคhlt โ das hat das Kabinett heute festgelegt. Vorbehaltlich des Einvernehmens des Prรคsidiums des Sรคchsischen Landtages steht der Termin damit fest. Innenminister Armin Schuster: „Im Sรคchsischen Landtag werden die wegweisenden Entscheidungen fรผr unseren Freistaat getroffen, die sich spรผrbar auf alle Bรผrgerinnen und Bรผrger auswirken. Daher werbe ich schon heute: Setzen Sie Ihr Kreuz bestens รผberlegt und wohl abgewogen. Mit Ihrer Wahl gestalten Sie die Zukunft Sachsens. Demokratie braucht die Mitwirkung von uns allen.“
Rechtlicher Rahmen
Der Wahltag wird gemรคร ยง 16 Absatz 1 Satz 1 des Sรคchsischen Wahlgesetzes durch die Staatsregierung im Einvernehmen mit dem Landtagsprรคsidium bestimmt. Fรผr die Bestimmung des Wahltags gilt: Die Wahl muss an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden โ frรผhestens 58, spรคtestens 60 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode. Die siebte Wahlperiode begann am 1. Oktober 2019 mit der konstituierenden Sitzung des neuen Landtages. Sie lรคuft bis zum Zusammentritt des neuen Landtages weiter und endet spรคtestens am 30. Tag nach der Neuwahl mit dem Zusammentritt des neuen Landtages.
Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024
Vor wenigen Tagen hatte Staatsminister Armin Schuster bereits den Termin fรผr die Kommunal- und Europawahlen bekanntgegeben. Diese finden am 9. Juni 2024 statt.