Start Nachrichten Sprengstofffund am Flughafen Leipzig/Halle: Generalstaatsanwaltschaft und LKA übernehmen Ermittlungen

Sprengstofffund am Flughafen Leipzig/Halle: Generalstaatsanwaltschaft und LKA übernehmen Ermittlungen

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Foto: EHL Media

Leipzig/Halle. Nach dem Fund einer Drohne mit einer mutmaßlichen Sprengvorrichtung am Flughafen Leipzig/Halle haben die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen die Ermittlungen übernommen.

Die Behörden prüfen den Vorfall als besonders schwerwiegenden Sicherheitsfall im Bereich der kritischen Infrastruktur und bitten die Bevölkerung um Hinweise.

Wie die Ermittler mitteilten, wurde in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 im Sicherheitsbereich des Frachtflugverkehrs nahe der Start- und Landebahn „Südpiste“ eine Drohne mit einem verdächtigen Gegenstand entdeckt. Ein Mitarbeiter des Flughafens hatte das Fluggerät festgestellt. Anschließend kamen Spezialkräfte der Bundespolizei sowie ein Sprengstoffroboter zum Einsatz, um den Gegenstand zu untersuchen.

Nach Angaben der Behörden handelte es sich um eine bislang unbekannte Sprengvorrichtung. Die USBV-Einheit (Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen) der Bundespolizei entfernte den Zünder des Sprengsatzes und machte die Vorrichtung unschädlich.

Parallel dazu beschäftigen sich die Ermittler mit einem weiteren Vorfall: Ein mutmaßlich zweites unbekanntes Flugobjekt soll mit einem Frachtflugzeug kollidiert sein. Die Maschine hatte aufgrund der zuvor gesperrten Landebahn den Landeanflug abgebrochen und war durchgestartet. Nach der späteren Landung in Hannover wurden leichte Beschädigungen am Flugzeug festgestellt. Ob ein Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen besteht, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Unmittelbar nach dem Fund der Drohne wurde der Flugbetrieb am Flughafen Leipzig/Halle vorübergehend vollständig eingestellt. Nach umfangreichen Kontrollen konnte die „Nordpiste“ noch in derselben Nacht wieder für den Flugverkehr freigegeben werden. Die „Südpiste“ sollte am Mittwoch ohnehin aufgrund geplanter Wartungsarbeiten nicht genutzt werden.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden bestand und besteht keine Gefahr für Passagiere oder Beschäftigte des Flughafens. Der Passagierflugverkehr sei von den Maßnahmen nicht beeinträchtigt worden.

Die Ermittlungen werden nun von der Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sowie dem Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen geführt. Weitere Details wollen die Behörden mit Verweis auf das laufende Verfahren derzeit nicht bekannt geben.

Zur Aufklärung des Vorfalls hat das Landeskriminalamt Sachsen ein Hinweistelefon sowie ein Online-Hinweisportal eingerichtet. Gesucht werden Zeugen, die sich zwischen dem Nachmittag des 4. August und dem Morgen des 5. August 2026 im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle aufgehalten haben und Angaben zu Personen, Fahrzeugen oder auffälligen Bewegungen machen können. Auch Hinweise aus sozialen Netzwerken oder dem Internet könnten für die Ermittlungen von Bedeutung sein. Hinweise nimmt das LKA Sachsen unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 200 8000 sowie über das Hinweisportal sn.hinweisportal.de entgegen.