Sachsen. Der Schul- und Kitabetrieb soll unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt werden.
Das sieht der neue Entwurf der Schul- und Kita-Coronaverordnung vor. Der Verordnungsentwurf wurde am Dienstag vom Kabinett zur Anhörung freigegeben und soll am kommenden Freitag beschlossen werden. Die derzeit geltende Schul- und Kita-Coronaverordnung läuft am 9. Januar aus.
„Die bekannten Schutzmaßnahmen haben sich im Schul- und Kitabetrieb bewährt. Dennoch müssen wir das Infektionsgeschehen täglich im Blick behalten. Wenn nötig, werden wir die Regeln schärfen„, so Kultusminister Christian Piwarz.
Auch der neue Verordnungsentwurf sieht einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Grundschulen vor. Klassen und Gruppen müssen danach streng getrennt werden. In Schulgebäuden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht. Für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Wie bisher müssen sich Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich testen. Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung soll bis zum 6. Februar 2022 gelten.
Unterdessen sind die von den Schulen erfassten Infektionszahlen gegenüber der Woche vor Weihnachten nicht gestiegen. Wurden gestern von den öffentlichen Schulen 761 Infektionen erfasst, waren es am Montag vor Weihnachten (20. Dezember) 925. Aktuell sind alle rund 1.400 öffentliche Schulen geöffnet. An lediglich zwei Schulen mussten vorübergehend einzelne Klassen in häusliche Lernzeit geschickt werden.