Sachsen. Gemäß des Kabinettsbeschlusses vom 15. Juni 2021 schließen die 13 sächsischen Impfzentren Ende September. Da die Liegenschaften unterschiedlich lange zur Verfügung stehen und der fristgemäße Abbau gewährleistet werden muss, ergeben sich für die einzelnen Impfzentren folgende Schließtage:
Impfzentrum / letzter Impftag
Riesa: 12. September
Kamenz: 15. September
Zwickau: 18. September
Löbau: 21. September
Dresden: 24. September
Belgern: 27. September
Chemnitz: 30. September
Treuen/Eich: 30. September
Annaberg: 30. September
Borna: 30. September
Leipzig: 30. September
Mittweida: 30. September
Pirna: 30. September
Es wird Ausgleichs-Impfangebote im September für die Regionen geben, in denen die Impfzentren bereits vor Ende des Monats schließen. Staatsministerin Petra Köpping: „Unsere Impfzentren leisten großartige Arbeit. Sie haben in jeder Phase der Impfkampagne einen enorm wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Impfungen in Sachsen voranzutreiben. Dafür meinen herzlichen Dank an alle Mitwirkenden. Bis zum letzten Tag sind Erst- und Zweitimpfungen möglich – damit sind wir besonders flexibel. Nutzen Sie dieses Angebot! Wir passen wie die anderen Bundesländer auch im Herbst unsere staatliche Impfstruktur an. Es wird aber auch weiterhin breit gefächerte Impfangebote geben, insbesondere bei den Haus-, Fach- und Betriebsärzten. Nehmen Sie das Angebot an! Auch die Krankenhäuser sollen miteinbezogen werden. Unser Konzept für die Zeit ab Oktober werden wir in Kürze vorstellen.“
Bis zum jeweiligen Schließtag werden in allen Impfzentren Erst- und Zweitimpfungen angeboten. Aus technischen Gründen werden bei der Terminbuchung auch weiterhin automatisch Zweitimpfungstermine vergeben. Diese können in den Zeitraum fallen, in dem das jeweilige Impfzentrum bereits geschlossen ist. Diejenigen Personen, die aufgrund der vorgegebenen Fristen ihre Zweitimpfung nicht mehr im Impfzentrum erhalten können, bekommen bei ihrer Erstimpfung ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Zweitimpfung. Sie müssen sich bei einem Haus- oder Facharzt bzw. Betriebsarzt für eine Zweitimpfung melden.
Die zu den Impfzentren gehörenden 30 mobilen Teams sind ebenfalls bis Ende September im Einsatz. Für die Zeit ab Oktober wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Der wesentliche Anteil der Impfungen soll vom Regelsystem (Arztpraxen und Betriebsärzte sowie Krankenhäuser) übernommen werden. Es ist darüber hinaus beabsichtigt, weiter mobile Teams einzusetzen. Für die Auffrischungsimpfungen ab September – gemäß Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz für hochaltrige und immungeschwächte Patientinnen und Patienten – sind die Vertragsärzte erste Anlaufstelle. Impfzentren und mobile Teams sind grundsätzlich vor allem für Erst- und Zweitimpfungen vorgesehen.