Grimma. Eltern, die ihr Kind nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege in der Gemeinde Grimma betreuen lassen können, müssen keine Elternbeiträge zahlen, teilte die Stadtverwaltung mit.
„FĂĽr den Monat Februar 2021 werden keine LastschrifteinzĂĽge vorgenommen. Der Beitrag wird, mit dem hälftigen Elternbeitrag aus dem Dezember 2020, der vollständig eingezogen wurde, verrechnet. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder selbst einzahlen, sollten die Zahlung fĂĽr den Februar aussetzen, sofern sie im Dezember den Beitrag voll gezahlt haben Etwaige Ăśberzahlungen werden verrechnet. Diese Regelungen gelten nicht fĂĽr Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.„, informiert die Stadtverwaltung Grimma.
Nachweise zur Steuerbescheinigung
Alle Eltern erhielten in den letzten Tag eine Übersicht der gezahlten Elternbeiträge für die Steuererklärung. Das Schreiben dient nur zur Information und stellt keine Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung dar. Sollten eventuell noch Forderungen offen sein, werden separate Zahlungsaufforderungen versandt.